09.03.2011 - 7.4 Schulträgerschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
05/478 Schulträgerschaft
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP:
7.4.
Schulträgerschaft
Herr Dembski nimmt zur Beschlußvorlage der SPD-Fraktion Stellung.
Es müßten Verhandlungen zwischen HGW und den künftigen
„Partnerkreisen“ geführt werden, der neue Kreis müsse eine
Einflussnahmemöglichkeit behalten. Dann bedarf es noch der
Zustimmung seitens des Kultusministeriums. Die Kommune müsste in
der neuen Situation als große kreisangehörige Stadt ihre
Leistungsfähigkeit erst nachweisen. Ferner müsse geklärt werden,
welche & wie viele Schüler dann aus dem Kreis nach HGW kommen
würden. Ein weiterer Aspekt wäre, dass die Finanzierung mitgeregelt werden müsse. Mit den „Vorkreisen“ müssen also Absprachen getroffen
werden, wie dann zukünftig die Schulträgerschaft geregelt werden
kann. Ebenso gilt zu berücksichtigen, wie die Finanzierung zukünftig
von statten gehen soll. Wird es jährlich eine Budgetverhandlung geben,
ist vom zukünftigen Kreis ein Erstattungsbudget zu erwarten? Das
Risiko bestünde darin, dass nicht klar ist, ob die Kreise dem dann
zustimmen. Das Land indes möchte ein Konzept vorgelegt bekommen,
welches beide Seiten (HGW & neuer LK) tragen können.
Frau Heinrich hat inhaltlich nichts gegen die Beschlußvorlage
einzuwenden. Allerdings stellt sich ihr die Frage, warum es diesen
Beschlußvorschlag gibt, wenn die Verwaltung doch daran arbeitet.
Frau Thonack fragt an, ob diese Beschlußvorlage am 28. März in die
Bürgerschaft gehen wird. Herr Dembski antwortet daraufhin, dass wenn
der Begleitausschuß dafür ist, dann könnte man diese Vorlage in die
Bürgerschaft einbringen.
Herr Petschaelis ergreift das Wort und äußert, dass Wismar und
Greifswald um die Schulträgerschaft kämpfen würden. Herr Pegel
kommentiert, dass es durchaus Sinn machen würde, die Schulen in der
Verantwortung der Kommune zu halten. Am 31. März sei der
Antragsschluß, um zu erwirken, dass die Schulen in kommunaler
Trägerschaft bleiben.
Herr Pegel bemerkt, dass es wichtig sei, dass bis Mitte April eine
Beschlussfassung vorläge. Wenn die Verwaltungsvorlage die Politik in
dem Falle überholen würde, dann sei das „egal“.
Herr Multhauf pflichtet Herrn Pegel bei, äußert sich indes der
Verwaltung gegenüber skeptisch. Wichtig sei, seines Ermessens, die
Entscheidung der Schulkonferenz. Wenn die Kommunikationsrunden
nicht haltbar seien, müsse man eben abstimmen.
Daraufhin bekundet Frau Witt, dass es eben davon abhängt, wie sich
die Schulkonferenzen positionieren.
Frau Kropidlowski bemerkt, dass sie Fragen hätte und die Diskussion
nicht so ganz nachvollziehen könne. Woher weiß die Schulkonferenz,
was okay ist? Sie findet es persönlich nicht einfach, hier zu
entscheiden, was besser oder schlechter sei.
Woraufhin Herr Burmeister erläutert, jeder Schulleiter hat erklärt,
welche Nachteile er in einem zukünftigen Kreis für seine Einrichtung
sehen würde. Sicher gäbe es auch Nachteile, wenn man bei der
Kommune bleiben würde. Er fragt sich, warum man dem Votum von 3
Schulkonferenzen misstrauen sollte. Er persönlich glaube nicht, dass
der neue Landkreis gut dastehen wird. Es gäbe ein halbes Jahr eine
vorläufige Haushaltsführung und dann sei darüber hinaus keineswegs
geklärt, wie es dann um die Mittelbereitstellung stünde.
Abstimmungsergebnis: 9/0/3