09.03.2011 - 7.4 Schulträgerschaft

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Beratung

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7.4.

Schulträgerschaft

Herr Dembski nimmt zur Beschlußvorlage der SPD-Fraktion Stellung.

Es müßten Verhandlungen zwischen HGW und den künftigen

„Partnerkreisen“ geführt werden, der neue Kreis müsse eine

Einflussnahmemöglichkeit behalten. Dann bedarf es noch der

Zustimmung seitens des Kultusministeriums. Die Kommune müsste in

der neuen Situation als große kreisangehörige Stadt ihre

Leistungsfähigkeit erst nachweisen. Ferner müsse geklärt werden,

welche & wie viele Schüler dann aus dem Kreis nach HGW kommen

würden. Ein weiterer Aspekt wäre, dass die Finanzierung mitgeregelt werden müsse. Mit den „Vorkreisen“ müssen also Absprachen getroffen

werden, wie dann zukünftig die Schulträgerschaft geregelt werden

kann. Ebenso gilt zu berücksichtigen, wie die Finanzierung zukünftig

von statten gehen soll. Wird es jährlich eine Budgetverhandlung geben,

ist vom zukünftigen Kreis ein Erstattungsbudget zu erwarten? Das

Risiko bestünde darin, dass nicht klar ist, ob die Kreise dem dann

zustimmen. Das Land indes möchte ein Konzept vorgelegt bekommen,

welches beide Seiten (HGW & neuer LK) tragen können.

Frau Heinrich hat inhaltlich nichts gegen die Beschlußvorlage

einzuwenden. Allerdings stellt sich ihr die Frage, warum es diesen

Beschlußvorschlag gibt, wenn die Verwaltung doch daran arbeitet.

Frau Thonack fragt an, ob diese Beschlußvorlage am 28. März in die

Bürgerschaft gehen wird. Herr Dembski antwortet daraufhin, dass wenn

der Begleitausschuß dafür ist, dann könnte man diese Vorlage in die

Bürgerschaft einbringen.

Herr Petschaelis ergreift das Wort und äußert, dass Wismar und

Greifswald um die Schulträgerschaft kämpfen würden. Herr Pegel

kommentiert, dass es durchaus Sinn machen würde, die Schulen in der

Verantwortung der Kommune zu halten. Am 31. März sei der

Antragsschluß, um zu erwirken, dass die Schulen in kommunaler

Trägerschaft bleiben.

Herr Pegel bemerkt, dass es wichtig sei, dass bis Mitte April eine

Beschlussfassung vorläge. Wenn die Verwaltungsvorlage die Politik in

dem Falle überholen würde, dann sei das „egal“.

Herr Multhauf pflichtet Herrn Pegel bei, äußert sich indes der

Verwaltung gegenüber skeptisch. Wichtig sei, seines Ermessens, die

Entscheidung der Schulkonferenz. Wenn die Kommunikationsrunden

nicht haltbar seien, müsse man eben abstimmen.

Daraufhin bekundet Frau Witt, dass es eben davon abhängt, wie sich

die Schulkonferenzen positionieren.

Frau Kropidlowski bemerkt, dass sie Fragen hätte und die Diskussion

nicht so ganz nachvollziehen könne. Woher weiß die Schulkonferenz,

was okay ist? Sie findet es persönlich nicht einfach, hier zu

entscheiden, was besser oder schlechter sei.

Woraufhin Herr Burmeister erläutert, jeder Schulleiter hat erklärt,

welche Nachteile er in einem zukünftigen Kreis für seine Einrichtung

sehen würde. Sicher gäbe es auch Nachteile, wenn man bei der

Kommune bleiben würde. Er fragt sich, warum man dem Votum von 3

Schulkonferenzen misstrauen sollte. Er persönlich glaube nicht, dass

der neue Landkreis gut dastehen wird. Es gäbe ein halbes Jahr eine

vorläufige Haushaltsführung und dann sei darüber hinaus keineswegs

geklärt, wie es dann um die Mittelbereitstellung stünde.

Abstimmungsergebnis: 9/0/3