28.03.2011 - 6.16 Sportförderrichtlinie für den Fall des Verluste...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

Zu TOP: 6.16

Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit

B296-15/11

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

I.

den Gremien der Bürgerschaft eine überarbeitete Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit bis zur Herbstsitzung vorzulegen;

hierfür wird er insbesondere beauftragt,

  1. zunächst dem Sportausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die regelmäßigen Fördermodelle von kreisangehörigen Gemeinden in den beiden benachbarten Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow vorzustellen und diese den bisherigen hiesigen Fördermaximen gegenüber zu stellen,
  2. hieraus neue (oder auch „alte“ fortbestehende) Förderprämissen für eine künftige überarbeitete Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
  3. für eine mögliche Direktförderung von Vereinen hierfür praktikable Vorgehensweisen der praktischen Umsetzung zu erarbeiten sowie Prämissen der Verteilung solcher Gelder auf die einzelnen Vereine zu entwickeln und den Sportbund Greifswald an diesen Prozessen zu beteiligen,
  4. nach der Beschlussfassung aus Ziffer 2. und der Erarbeitung nach Ziffer 3. hieraus eine Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
  5. die Pachtrückerstattungen an Vereine, die kommunale Sportstätten angepachtet haben, als Mindeststandard einer neuen Sportförderrichtlinie zu erhalten,
  6. bei finanzieller Unsicherheit künftiger Haushalte eine Direktförderung der Sportvereine unter dem Vorbehalt des Haushaltes als zumindest möglich mit den erforderlichen Maßgaben aus Ziffer 3. aufzunehmen;

II.

den Gremien der Bürgerschaft Möglichkeiten eines Ausgleichsmechanismus gegebenenfalls künftig unterschiedlicher Gebühren für die Sportstättennutzung des Landkreises Südvorpommern und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzustellen und gegebenenfalls in der Sportförderrichtlinie nach Ziffer I. zu berücksichtigen;

 

III.

gemeinsam mit den Greifswalder Sportvereinen und dem Stadtsportbund Greifswald die gegebenenfalls für das Aufgehen des Stadtsportbundes Greifswald im neuen Regional-/ Kreissportbund Südvorpommern erforderliche Neuorganisation eines gemeinsamen Sprachrohrs/Dachverbandes der Greifswalder Sportvereine auf Stadtebene zu erörtern und – soweit dies für die künftige städtische Förderung erforderlich scheint – die Berücksichtigung hierfür erforderlicher Maßgaben bei der Schaffung einer solchen gemeinsamen Struktur des Greifswalder Sports zu bemühen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

I.

den Gremien der Bürgerschaft eine überarbeitete Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit bis zur Herbstsitzung vorzulegen;

hierfür wird er insbesondere beauftragt,

  1. zunächst dem Sportausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die regelmäßigen Fördermodelle von kreisangehörigen Gemeinden in den beiden benachbarten Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow vorzustellen und diese den bisherigen hiesigen Fördermaximen gegenüber zu stellen,
  2. hieraus neue (oder auch „alte“ fortbestehende) Förderprämissen für eine künftige überarbeitete Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,             
     


  1. für eine mögliche Direktförderung von Vereinen hierfür praktikable Vorgehensweisen der praktischen Umsetzung zu erarbeiten sowie Prämissen der Verteilung solcher Gelder auf die einzelnen Vereine zu entwickeln und den Sportbund Greifswald an diesen Prozessen zu beteiligen,
  2. nach der Beschlussfassung aus Ziffer 2. und der Erarbeitung nach Ziffer 3. hieraus eine Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
  3. die Pachtrückerstattungen an Vereine, die kommunale Sportstätten angepachtet haben, als Mindeststandard einer neuen Sportförderrichtlinie zu erhalten,
  4. bei finanzieller Unsicherheit künftiger Haushalte eine Direktförderung der Sportvereine unter dem Vorbehalt des Haushaltes als zumindest möglich mit den erforderlichen Maßgaben aus Ziffer 3. aufzunehmen;

 

II.

den Gremien der Bürgerschaft Möglichkeiten eines Ausgleichsmechanismus gegebenenfalls künftig unterschiedlicher Gebühren für die Sportstättennutzung des Landkreises Südvorpommern und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzustellen und gegebenenfalls in der Sportförderrichtlinie nach Ziffer I. zu berücksichtigen;

 

III.

gemeinsam mit den Greifswalder Sportvereinen und dem Stadtsportbund Greifswald die gegebenenfalls für das Aufgehen des Stadtsportbundes Greifswald im neuen Regional-/ Kreissportbund Südvorpommern erforderliche Neuorganisation eines gemeinsamen Sprachrohrs/Dachverbandes der Greifswalder Sportvereine auf Stadtebene zu erörtern und – soweit dies für die künftige städtische Förderung erforderlich scheint – die Berücksichtigung hierfür erforderlicher Maßgaben bei der Schaffung einer solchen gemeinsamen Struktur des Greifswalder Sports zu bemühen.

 

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