28.03.2011 - 6.15 Sportförderrichtlinie für den gemeinsamen Kreis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 28.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.15 |
Sportförderrichtlinie für den gemeinsamen Kreis Südvorpommern B295-15/11 |
|
|
|
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit den für die Sportförderung in den bisherigen Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow zuständigen Stellen/Ämtern die Bedingungen einer künftigen Sportförderung im gemeinsamen Kreis Südvorpommern und den Entwurf einer Sportförderrichtlinie für diesen zur Vorbereitung der Gremienarbeit des künftigen Kreises Südvorpommern zu erarbeiten.
Hierfür wird er insbesondere beauftragt,
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
|
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister
gemeinsam mit den für die Sportförderung in den bisherigen Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow zuständigen Stellen/Ämtern die Bedingungen einer künftigen Sportförderung im gemeinsamen Kreis Südvorpommern und den Entwurf einer Sportförderrichtlinie für diesen zur Vorbereitung der Gremienarbeit des künftigen Kreises Südvorpommern zu erarbeiten.
Hierfür wird er insbesondere beauftragt,
-
zunächst dem Sportausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die bisherigen Fördermodelle der beiden anderen Landkreise vorzustellen und diese den bisherigen hiesigen Fördermaximen gegenüber zu stellen,
- zeitgleich die Entscheidungsträger der benachtbarten Landkreise für eine solche Zusammenarbeit der drei Fachämter zu gewinnen und deren Bereitschaft hierzu herzustellen,
-
unter Sicherstellung der Beteiligung des Stadtsportbundes Greifswald für die hiesige Tätigkeit und dem Bemühen der Beteiligung der Kreissportbünde der Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow durch die dortigen Ämter,
- zunächst die Leitlinien für eine künftige gemeinsame südvorpommersche Sportförderung erarbeiten und den Gremien vorlegen zu lassen und
- nach deren Abstimmung in und mit den Gremien der betroffenen Kreise und Greifswalds den Entwurf einer konkreten Sportförderrichtlinie vorbereiten und in den Gremien beraten zu lassen, der dann den Gremien des neuen Landkreises vorgelegt werden kann,
- gemeinsam mit den Landräten zu prüfen und zu gewährleisten, wie und dass die Sportvereine des hinzukommenden Teils des Landkreises Demmin ihre Interessen in diesem Erarbeitungsprozess wirksam einbringen können;
- sollte eine Beteiligung der Gremien in den Landkreisen nicht beabsichtigt sein, soll eine Erarbeitung mit den Fachamtsebenen durch das Schulverwaltungs- und Sportamt Greifswald gleichwohl erfolgen und das Fachamt seine dortige Arbeit hinsichtlich der vorgenannten Entscheidungen und Prämissen im „Innenverhältnis“ mit den Greifswalder Gremien und dem Sportbund Greifswald abstimmen.