28.03.2011 - 6.13 Sonderpädagogische Spezialklassen

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

Zu TOP: 6.13

Sonderpädagogische Spezialklassen

B293-15/11

 

 

Herr Pegel bringt die Beschlussvorlage der SPD-Fraktion ein und nimmt die Begründung vor. Im Rahmen der Begründung teilt Herr Pegel mit, dass die Eltern bislang in den Einschulungsuntersuchungen immer auf die Antragserfordernis für den sonderpädagogischen Bedarf hingewiesen wurden. Das ist ein bisschen verlorengegangen, weil zu Schuljahresbeginn ein anderes System gewollt war und zwar, dass alle Kinder in eine Klasse kommen. Das Staatliche Schulamt hat darauf reagiert und alle Eltern angeschrieben, um noch einmal zu überlegen, bei welchen Kindern eventuell ein Antrag auf eine sonderpädagogische Spezialklasse gestellt werden sollte. Herr Pegel regt an, dass die Amtsärzte noch einmal näher schauen, bei welchen Kindern eine sonderpädagogische Schulausbildung geboten wäre.

 

Der Oberbürgermeister teilt mit, dass ihm diesbezüglich ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes zugegangen ist. Dieses Schreiben wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Diskussion meint Frau Leddin, dass dieses Thema eigentlich nicht in die Bürgerschaft gehört, weil die Bürgerschaft mit dem diagnostischen Dienst des Staatlichen Schulamtes gar nichts zu tun hat.

Die zuständige Behörde, das Stattliche Schulamt, hat längst reagiert.

Die FDP-Fraktion hatte bereits im November genau zu diesem Thema (Veröffentlichung von schulischen Terminen) eine Beschlussvorlage in die Bürgerschaft eingebracht. Sie empfindet die von der SPD-Fraktion vorgelegte Beschlussvorlage als überholt.

 

Nach einigen Bemerkungen von Frau Heinrich und Frau Dr. Fassbinder beantragt Herr Spring, dem Staatlichen Schulamt Rederecht zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Daraufhin nimmt Frau Schindler vom Staatlichen Schulamt Stellung.

 

Auch Herr Petschaelis, Leiter des Schulverwaltungsamtes spricht zu diesem Thema.

 

Im Rahmen der Diskussion äußert Herr Multhauf einige Bemerkungen und er beantragt, die Punkte 1. und 2. aus dem Beschlusstext zu streichen, weil sie hinfällig geworden sind und nur über 3. bis 5. abzustimmen.

- kein Widerspruch des Einbringers

 

Daraufhin stellt Frau Socher folgende geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten bereits untersuchte Kinder, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf befürworten, ermittelt und deren Eltern in Anschreiben auf die Möglichkeiten einer Beschulung in sonderpädagogischen Klassen und die dafür erforderlichen Anträge besonders angesprochen werden können,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten für noch zu untersuchende Kinder die unter Ziffer 1. genannten Informationen zusätzlich durch diese an die Eltern gegeben werden können, insbesondere bei Eltern von Kindern, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf nach den Feststellungen der Untersuchung befürworten,

  1. zu prüfen, in welcher Weise die städtischen Kindertagesstätten die Eltern der Vorschulkinder in geeigneter Weise ebenfalls über das Antragserfordernis informieren können, insbesondere gegenüber Eltern von Vorschulkindern, bei denen die Erzieherinnen und Erzieher aus Sicht ihrer Erfahrungen in der Einrichtung von voraussichtlich gebotenen Förderbedarfen des Kindes ausgehen, und diese Prüfergebnisse möglichst zeitnah in den Einrichtungen wirksam umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und

    7 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten bereits untersuchte Kinder, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf befürworten, ermittelt und deren Eltern in Anschreiben auf die Möglichkeiten einer Beschulung in sonderpädagogischen Klassen und die dafür erforderlichen Anträge besonders angesprochen werden können,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten für noch zu untersuchende Kinder die unter Ziffer 1. genannten Informationen zusätzlich durch diese an die Eltern gegeben werden können, insbesondere bei Eltern von Kindern, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf nach den Feststellungen der Untersuchung befürworten,


  1. zu prüfen, in welcher Weise die städtischen Kindertagesstätten die Eltern der Vorschulkinder in geeigneter Weise ebenfalls über das Antragserfordernis informieren können, insbesondere gegenüber Eltern von Vorschulkindern, bei denen die Erzieherinnen und Erzieher aus Sicht ihrer Erfahrungen in der Einrichtung von voraussichtlich gebotenen Förderbedarfen des Kindes ausgehen, und diese Prüfergebnisse möglichst zeitnah in den Einrichtungen wirksam umzusetzen.

 

 

 

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