28.03.2011 - 6.24 Nachrüstung von WVG-Wohnungen

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

Zu TOP: 6.24

Prüfauftrag:

Nachrüstung von Brandschutzmaßnahmen bei der WVG mbH

B303-15/11

 

 

Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage der CDU-Fraktion ein und begründet sie. Im Rahmen der Erläuterungen bringt er noch einen weiteren Punkt 5. ein:

5)      Verhaltensregeln, die im Brandfall gelten, sind zu überprüfen.

 

Herr Multhauf meint, nach Informationen von Herrn Adomeit zu wissen, dass bereits alles erfolgt, was mit diesem Beschlussantrag gefordert wird.

 

Daraufhin erklärt Herr Hochschild, dass es deshalb ein Prüfauftrag ist und wenn die Dinge nicht vorhanden sind, umgesetzt werden müssen.

 

Im Rahmen der Diskussion bittet Herr Ziola um Zustimmung. Er bringt aber noch eine weitere Ergänzung (6)) ein, dass die WVG mbH in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr prüft, welche Verbesserung der Brandschutzmaßtechnik vorgenommen werden können.

 

Frau Heinrich möchte wissen, warum die CDU-Fraktion dieses Thema in die Bürgerschaft einbringt und nicht auf dem kurzen Weg in den Aufsichtsrat der WVG mbH.

 

 

Herr Radicke stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte abzubrechen und abzustimmen.

 

Herr Liskow lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

Zunächst stellt der Präsident die Punkte 5) und 6) zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG), zu prüfen, ob das Sicherheitskonzept ausreichend ist oder gegebenenfalls verbessert werden muss. Im Einzelnen ist Folgendes zu bedenken.

1)      Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuermelder in den Aufgängen notwendig ist und welche Kosten damit verbunden wären.

2)      Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuerschutztüren an den Zugängen der Keller auf die Sicherheit in den Gebäuden bzw. für deren Bewohner hat und welche Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden wäre.

3)      Die WVG soll prüfen, welche sonstigen Maßnahmen notwendig wären, um die Sicherheit in deren Gebäuden zu verbessern und welche Kosten mit der Umsetzung solcher Maßnahmen eventuell verbunden wären.

4)      Die Verwaltung informiert auf der Bürgerschaftssitzung am 16.05.2011 über die Ergebnisse der Untersuchungen und legt der Bürgerschaft einen Handlungsplan vor.

5)      Verhaltensregeln, die im Brandfall gelten, sind zu überprüfen.

6)      Die WVG mbH soll in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Brandschutzmaßnahmen prüfen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG), zu prüfen, ob das Sicherheitskonzept ausreichend ist oder gegebenenfalls verbessert werden muss. Im Einzelnen ist Folgendes zu bedenken.

 

1)     Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuermelder in den Aufgängen notwendig ist und welche Kosten damit verbunden wären.

2)     Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuerschutztüren an den Zugängen der Keller auf die Sicherheit in den Gebäuden bzw. für deren Bewohner hat und welche Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden wäre.
 


3)     Die WVG soll prüfen, welche sonstigen Maßnahmen notwendig wären, um die Sicherheit in deren Gebäuden zu verbessern und welche Kosten mit der Umsetzung solcher Maßnahmen eventuell verbunden wären.

4)     Die Verwaltung informiert auf der Bürgerschaftssitzung am 16.05.2011 über die Ergebnisse der Untersuchungen und legt der Bürgerschaft einen Handlungsplan vor.

5)     Verhaltensregeln, die im Brandfall gelten, sind zu überprüfen.

6)     Die WVG mbH soll in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Brandschutzmaßnahmen prüfen.

 

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