28.03.2011 - 6.3 Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreis...

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mehrheitlich
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Beratung

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Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreistag am 04.09.2011

B283-15/11

 

 

Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung vor. Die Bürgerschaft beschließt nur die beiden Wahlbereiche, die die Stadt Greifswald betreffen. Die Kreise Uecker-Randow und Ostvorpommern haben ihre entsprechenden Beschlussvorlagen bereits abgestimmt und beschlossen. Wenn die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald diesen Beschluss nicht fasst, würde das Innenministerium diese Entscheidung treffen.

 

Im Vorfeld der Diskussion, teilt Herr Dr. Fassbinder mit, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung der Wahlbereiche hinsichtlich der Gemeinde Landhagen angeregt. Da die betroffenen Landkreise bereits zugestimmt haben, nimmt die Fraktion von einem Änderungsantrag Abstand.

 

Der Präsident lässt über folgenden Antrag abstimmen:

 

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für die Wahl zum Kreistag des zukünftigen Landkreises Südvorpommern am 04. September 2011 für das Stadtgebiet die Einrichtung von zwei Wahlbereichen mit folgender Zuordnung der Stimmbezirke


Wahlbereich 1 

 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 43, 44, 45, 47, 48, 50, 51, 52

 

 Wahlbereich 2

 16, 17, 18, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 46

 

2. Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung von insgesamt 10 Wahlbereichen für den zukünftigen Kreis Südvorpommern zu.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für die Wahl zum Kreistag des zukünftigen Landkreises Südvorpommern am 04. September 2011 für das Stadtgebiet die Einrichtung von zwei Wahlbereichen mit folgender Zuordnung der Stimmbezirke


Wahlbereich 1 

 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 43, 44, 45, 47, 48, 50, 51, 52

 

 Wahlbereich 2

 16, 17, 18, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 46

 

2. Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung von insgesamt 10 Wahlbereichen für den zukünftigen Kreis Südvorpommern zu.