28.03.2011 - 6.9 Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltun...

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mehrheitlich
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Beratung

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Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltung des Jobcenters Greifswald als gemeinsame Einrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund nach § 44 b Absatz 2 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 AG SGB II M-V SGB II

B289-15/11

 

 

Herr Dembski bringt die Beschlussvorlage ein und begründet sie.

Während der Einbringung informiert Herr Dembski über Anregungen aus dem Sozialausschuss, zwei kleine Änderungen redaktioneller Art im § 7 in der ausgereichten Vereinbarung vorzunehmen.

 

Daraufhin widerspricht Herr Dr. Bartels, dass die Bürgerschaft die ausgereichte Vereinbarung heute nicht genehmigen kann, wenn sie noch geändert werden soll.

 

Formal gesehen gibt Herr Dembski Herrn Dr. Bartels recht.

Wenn der Beschluss daran scheitern sollte, zieht er die Änderungsvorschläge zurück.

 

Deshalb stellt der Präsident die Beschlussvorlage in ungeänderter Form zur Abstimmung.

 

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der SGB II Aufgaben durch die Arbeitsgemeinschaft Greifswald zum 31.12.2010 endete und Kraft Gesetz ab 01.01.2011 durch eine gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit Stralsund (Jobcenter Greifswald) erfolgt.
     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genehmigt die gründungsbegleitende Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Stralsund und der Universitäts- Hansestadt Greifswald zur näheren Ausgestaltung und Organisation ihrer Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter Greifswald (öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X).
     

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 8 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der SGB II Aufgaben durch die Arbeitsgemeinschaft Greifswald zum 31.12.2010 endete und Kraft Gesetz ab 01.01.2011 durch eine gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit Stralsund (Jobcenter Greifswald) erfolgt.
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genehmigt die gründungsbegleitende Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Stralsund und der Universitäts- Hansestadt Greifswald zur näheren Ausgestaltung und Organisation ihrer Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter Greifswald (öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X).

 


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