28.03.2011 - 6.14 Jugendhilfeplanung - Aktualisierung des Bedarfs...

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Beratung

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Jugendhilfeplanung - Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

B294-15/11

 

 

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage erfolgt durch Herrn Dembski. Im Rahmen der Einbringung erläutert er, dass Freie Träger Kindereinrichtungen übernehmen sollen. Zur Übertragung der Kindereinrichtungen an Freie Träger wird es eine entsprechende Beschlussvorlage für die rgerschaftssitzung am 04.07.2011 geben. Mit der heute vorliegenden Jugendhilfeplanung soll die Absicht der Übertragung beschlossen werden.

 

Frau Krille nimmt Stellung für die Fraktion Die Linke und sie teilt mit, dass die Fraktion sich zunächst der Vorlage anschließen kann, weil es um die Vorbereitung der Übertragung geht. Großes Augenmerk sollte dann auf die Wahrung der Interessen der Mitarbeiter gelegt werden.

 

Im Rahmen der Diskussion bemerkt Herr Cymek, dass die Übertragung der Kindereinrichtungen an die Freien Träger nicht ganz diskussionsfrei abläuft. Die CDU-Fraktion hat dazu am 01.02.2011 eine Kleine Anfrage gestellt, deren Beantwortung allen Fraktionen vorliegt.

Herr Cymek bringt den Änderungsantrag ein, einen Punkt 3. in den Beschlusstext aufzunehmen, der folgende Formulierung haben soll:

  1. Mögliche Überleitungsverträge sind unter folgenden Gesichtspunkten zu entwerfen:
  1. Anerkennung der Beschäftigungszeiten
  2. Sicherung des jetzigen Entgeltes
  3. Sicherung des Urlaubsanspruches
  4. Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen
  5. Rückfallklausel bei Insolvenz
  6. Arbeitsort Greifswald
  7. 8-jährige Laufzeit der Vereinbarung

 

Daraufhin erläutert Herr Dembski, dass er bereits im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt hat, dass zur heutigen Bürgerschaftssitzung kein Entwurf für einen Überleitungsvertrag vorgelegt wird. Das muss erst mit den Freien Trägern verhandelt werden. Der ausgehandelte Vertrag wird erst zur Bürgerschaftssitzung am 04.07.2011 vorgelegt.

Herr Dembski fordert die Bürgerschaft auf, eindeutig zu sagen, ob es bei einzelnen Einrichtungen gewollt ist oder nicht, die Einrichtungen in Freie Trägerschaft zu geben.

 

Herr Spring bemerkt bezüglich des CDU-Antrages, dass der Punkt 3. nicht so detailliert formuliert werden sollte und man der Verwaltung mehr Verhandlungsspielraum lassen sollte. Er beantragt, für Punkt 3. „Überleitungsverträge sind zu entwerfen“, aber die Unterpunkte sollte man der Verwaltung überlassen.

 

Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Multhauf, das letzte Wort im Punkt 2. des Beschlusstextes „vorzubereiten“ durch „zu prüfen“ zu ersetzen.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen und Bemerkungen lässt Frau Socher über die gestellten Änderungsanträge abstimmen.

 

1.  - Antrag von Herrn Multhauf zu Punkt 2.

   „vorzubereiten“ durch „prüfen“ ersetzen

 

Abstimmungsergebnis: bei 7 Stimmen dafür und 4 Stimment-

    haltungen mehrheitlich abgelehnt

 

2. Antrag von Herrn Spring zu Punkt 3.

 „Die Verwaltung verhandelt mit den Freien Trägern und legt der

 Bürgerschaft die Verträge zur Abstimmung vor.“

 

Herr Spring ist der Meinung, dass der o.g. Antrag von Herrn Cymek der weitestgehende Antrag ist.

 

3. Antrag von Herrn Cymek zu Punkt 3.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen beschlossen

 

Damit lässt Frau Socher über folgende geänderte Gesamtvorlage zur Jugendhilfeplanung abstimmen:

 

Die Beschlussvorlagen der SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 6.15 und 6.16 werden durch Herrn Pegel  zusammen eingebracht und begründet.

 

Herr Radicke zeigt an, dass er weder an der Beratung noch an der Abstimmung der Tagesordnungspunkte 6.15 und 6.16 teilnimmt, weil er unter Umständen befangen sein könnte, weil er selbst Vorsitzender eines Sportvereins ist.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt, lässt Frau Socher über folgende Tagesordnungspunkte einzeln abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
 

  1. die Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,
  2. die Übertragung
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“
      (Studentenwerk – Anstalt öffentlichen Rechts),
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Friedrich Wolf“
      (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Greifswald e.V.) und 
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“
      (Institut für Lernen und Leben e.V.)

in freie Trägerschaft vorzubereiten.


  1. Mögliche Überleitungsverträge sind unter folgenden Gesichtspunkten zu entwerfen:
  1. Anerkennung der Beschäftigungszeiten
  2. Sicherung des jetzigen Entgeltes
  3. Sicherung des Urlaubsanspruches
  4. Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen
  5. Rückfallklausel bei Insolvenz
  6. Arbeitsort Greifswald
  7. 8-jährige Laufzeit der Vereinbarung

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

Entsprechend Geschäftsordnung stellt Herr Dr. Meyer aufgrund der fortgeschrittenen Zeit den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen und zu gegebener Zeit fortzusetzen.

 

Frau Socher lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. die Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,
  2. die Übertragung
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“
      (Studentenwerk – Anstalt öffentlichen Rechts),
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Friedrich Wolf“
      (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Greifswald e.V.) und 
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“
      (Institut für Lernen und Leben e.V.)

in freie Trägerschaft vorzubereiten.


  1. Mögliche Überleitungsverträge sind unter folgenden Gesichtspunkten zu entwerfen:
  1. Anerkennung der Beschäftigungszeiten
  2. Sicherung des jetzigen Entgeltes
  3. Sicherung des Urlaubsanspruches
  4. Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen
  5. Rückfallklausel bei Insolvenz
  6. Arbeitsort Greifswald
  7. 8-jährige Laufzeit der Vereinbarung

 

 

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