16.05.2011 - 5.12 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 - Karl-K...

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Beratung

Zu TOP: 5.12 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 - Karl-Krull-Straße - Satzungsbeschluss

B324-16/11

Herr Multhauf gibt die Stellungnahme der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt

ab. Es gibt aber noch Fragen.

Warum geht dieser Rahmenplan über das Gelände der Genossenschaft hinaus?

Es geht um den Weg, der von der Karl-Krull-Straße zum Max-Hagen-Weg geht.

Es gibt keine Erklärung dafür, warum das Gebiet in den B-Plan einbezogen wird.

Herr Kaiser versteht die Fragen nicht so richtig. Es geht um einen Bereich der

Krull-Straße der bebaut werden soll. Teile des Gebietes sind an den Eigentümer

verkauft, der Wohngebäude errichten will. Wenn man einen B-Plan ändert, muss

man die benachbarten Bereiche mitbetrachten und überplanen.

Herr Liedtke bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass Herr

Multhauf heute mit diesen Fragen kommt. Er müsse die Mehrheitsmeinung der

OTV zum Ausdruck bringen und sich nicht als Vorsitzender hier hervortun.

Auf die Bemerkungen von Herrn Liedtke geht Herr Multhauf nicht ein.

Er ist der Meinung, dass die meisten Bürgerschaftsmitglieder die Situation an

dieser Stelle nicht kennen. Mit dieser Vorlage wird nämlich nicht das ganze Gebiet

überplant, sondern nur ein Stückchen. Er möchte wissen, wer dort bauen

will.

Daraufhin erklärt Herr Kaiser, dass bei jeder Änderung des Bebauungsplanes

muss das gesamte Prozedere wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes

durchlaufen werden. Deshalb muss genau überlegt werden, was zu ändern ist,

wenn ein neuer Investor kommt.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Prof. Joecks über folgenden

Beschluss abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss

zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-

Straße – wie folgt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs

zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – vorgebrachten

Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft

und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der

Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem

Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 31. September 2009 (BGBl. I, S. 2585), sowie nach § 86

der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt

geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729), beschließt

die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 1.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße –, bestehend aus

der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wird gebilligt (Anlage 3).

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zur 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich

bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht

während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: bei 30 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

6 Stimmenthaltungen beschlossen

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