16.05.2011 - 5.5 Vorläufige Hauptsatzung für den Landkreis Südvo...

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Beratung

Zu TOP: 5.5 Vorläufige Hauptsatzung für den Landkreis Südvorpommern gem. § 20 Abs.

1 LNOG M-V

B317-16/11

Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung

vor. Inhalts- und wortgleich geht diese vorläufige Hauptsatzung in den

Kreistag von Uecker-Randow und Ostvorpommern. Deshalb bittet Herr Dr. König

diese vorläufige Hauptsatzung in der gleichlautenden Form zu verabschieden.

Wenn das nicht geschieht, müsste das Innenministerium eine Entscheidung fällen.

Herr Liskow informiert die Mitglieder der Bürgerschaft über redaktionelle Änderungen

in der Hinsicht, dass Entwurf gestrichen wird und dass es sich um die

vorläufige Hauptsatzung mit der vorläufigen Bezeichnung „Südvorpommern“

handelt.

Herr Multhauf teilt im Rahmen der Diskussion mit, dass er seine Zustimmung

nicht geben wird. Er beantragt, auf der Seite 5 im § 8 Beratende Ausschüsse,

Punkt (1) f) im Ausschuss für Bildung und Kultur „Sport“ aufzunehmen.

Hinsichtlich § 17 Amtliche Bekanntmachungen auf der Seite 11 kritisiert er, dass

mit der Veröffentlichung nur im Internet die Hauptsatzung rechtskräftig wird. Er

findet das schlimm und hält das für nicht zulässig.

Herr Dr. Bartels verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Überarbeitung der

Hauptsatzung durch den neuen Landtag gründlich, öffentlich und transparent

erfolgt.

Unter anderem hält Herr Dr. Bartels es für äußerst wichtig, dass die Politiker im

neuen Landkreis hauptamtlich unterstützt werden müssen. Dafür müssen vor

allem die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Das was in der

jetzigen Hauptsatzung vorgesehen ist, reicht in keinster Weise aus.

Herr Dr. Fassbinder teilt die Auffassung, dass der Start mit der nichtöffentlichen

Diskussion unglücklich gelaufen ist. Er hofft, dass die Hauptsatzung im neuen

Kreis öffentlich geändert wird. Seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der

Vorlage zustimmen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über die beiden

Änderungsanträge von Herrn Multhauf abstimmen.

Abstimmungsergebnis: „Sport“ im § 8 (1) f) aufnehmen

bei 12 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsergebnis: § 17 (1) streichen

bei 2 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschluss mit den genannten redaktionellen

Änderungen abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die in

der Anlage beigefügte vorläufige Hauptsatzung für den neuen Landkreis mit der

vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen

beschlossen

Der Präsident teilt mit, dass Herr Prof. Joecks nicht an der Abstimmung teilgenommen

hat.