16.05.2011 - 5.6 Namensvorschlag für den künftigen Landkreis mit...

Zuständigkeit:
Variantenabstimmung
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.6 Namensvorschlag für den künftigen Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung

Südvorpommern

B319-16/11

Herr Liskow teilt mit, dass sich das erweiterte Präsidium auf folgendes Verfahren

verständigt hat:

Es wird eine offene Wahl durchgeführt. Die Fraktionen stellen ihren Namensvorschlag

vor, der an der Videowand sichtbar gemacht wird. Für die Abstimmung

wird festgelegt, dass jedes Mitglied der Bürgerschaft mindestens eine Stimme

maximal zwei Stimmen hat, wobei auf einen Namen nur ein Vorschlag entfallen

darf.

Auf Nachfrage erklärt Herr Liskow, dass aufgrund des LNOG vor dem Namen

„Landkreis“ steht. Vom Innenministerium ist auf Nachfrage immer erklärt worden,

dass die Systematik des Gesetzes vorschreibt, dass Landkreis davor stehen

muss.

Herr Kruse für die CDU-Fraktion:

Pommernkreis-Greifswald oder Landkreis Pommern-Greifswald

Herr Dr. Bartels für die Fraktion Die Linke:

Ostseekreis-Greifswald oder Landkreis Vorpommern-Greifswald

Herr Braun für die SPD-Fraktion:

Ostseekreis-Vorpommern oder Landkreis Ostsee-Vorpommern

Herr Braun fordert, dass noch einmal ganz klar gesagt wird, ob vor dem Namen

entsprechend des LNOG Landkreis stehen muss oder nicht.

Daraufhin beantragt für die Linksfraktion Herr Dr. Bartels eine Auszeit, um diese

Frage in den jeweiligen Fraktionen zu besprechen und im erweiterten Präsidium

zu klären.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dr. Fassbinder:

Er ist frustriert, dass diese Frage, ob Landkreis vor dem Namen stehen muss

oder nicht, nicht bereits im Vorfeld geklärt wurde, weil er bereits am 22.03.2011

im zuständigen Ausschuss genau diese Frage gestellt hat.

„Wozu haben wir einen Referenten für die Kreisgebietsreform, wozu tagen gemeinsame

Ausschüsse, dass diese Frage nach zwei Monaten nicht geklärt ist, ob

da Landkreis vorher dransteht oder nicht. Das find ich unfassbar. Ich hab das

Gefühl, wir reden hier im Raum rum und keiner ruft mal im Ministerium an. Also

da ist wirklich ein Versagen da und das find ich sehr enttäuschend.“

Seine Fraktion schlägt für den neuen Kreis den Namen Vorpommern oder Landkreis

Vorpommern-Greifswald vor.

Herr Ratjen für die FDP-Fraktion:

Vorpommern-Greifswald

Herr Hoebel „widerspricht dem Präsidenten ungern“, aber die Vorschriften im

LNOG sind relativ eindeutig. § 2 Abs. 2. besagt: „Der Name der zu bildenden

Landkreise wird durch gemeinsam mit den Wahlen der Kreistage und Landräte

stattfindenden Bürgerentscheide festgelegt. Im Abs. 3. heißt es und das ist das

Entscheidende: Jeder bisherige Landkreis und jede einzukreisende Stadt, deren

Gebiet …usw. machen je einen Vorschlag zum Namen des neu zu bildenden

Landkreises.

Herr Hoebel bemerkt, dass man durchaus auf den Zusatz „Landkreis“ vor dem

Namen verzichten kann.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Verwaltung keinen Namensvorschlag

unterbreitet. Auch der Kooperationsstab hat sich Gedanken zum Namen gemacht.

Er geht davon aus, dass Greifswald „kein Reizwort“ darstellt.

Der Präsident teilt mit, dass sich das erweiterte Präsidium geeinigt hat.

Zur Abstimmung liegen folgende drei Namensvorschläge vor.

1 Pommernkreis-Greifswald

2 Vorpommern-Greifswald

3 Ostseekreis-Vorpommern

Der Präsident ruft die Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe

auf.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

1. Pommernkreis-Greifswald 12 Stimmen

2. Vorpommern-Greifswald 27 Stimmen

3. Ostseekreis-Vorpommern 6 Stimmen

Damit fasst die Bürgerschaft folgenden Beschluss

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß

§ 2 Abs. 3 LNOG M-V als Namensvorschlag für den künftigen Landkreis mit der

vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern die folgende Bezeichnung:

Vorpommern-Greifswald.

Der Namensvorschlag ist dem Innenministerium M-V unverzüglich anzuzeigen.

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=628&TOLFDNR=21621&selfaction=print