16.05.2011 - 5.2 Wahl der Gemeindewahlleitung und der Stellvertr...

Zuständigkeit:
einstimmig
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.2 Wahl der Gemeindewahlleitung und der Stellvertretung für Kommunalwahlen

B314-16/11

Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-

Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010

wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Frau Petra Demuth zur Gemeindewahlleiterin und

Herrn Gerald Walckling zum Stellvertreter für die Kommunalwahl.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen