06.06.2011 - 6.16 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

Zu TOP: 6.16. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt

die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zu den außerplanmäßigen

Ausgaben im Amt für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen des

Bildungs- und Teilhabepakets nach SGB II § 28 und den Berechtigten

nach BKGG § 6b.

Frau Vierling informiert, dass im Rahmen der Umsetzung des Bildungsund

Teilhabepakets dafür die haushaltstechnischen Voraussetzungen

geschaffen werden müssen. Da das Gesetz dazu erst anfang des Jahres

rückwirkend beschlossen wurde, waren keine Möglichkeiten, die

Haushaltsansätze im Haushaltsplan einzuarbeiten. Deshalb mussten

nach den Veranschlagungsgrundsätzen des Innenministeriums neue

Haushaltsstellen gebildet werden.

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen