06.06.2011 - 6.20 Kündigung des Vertrages mit der BauBeCon GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Datum:
- Mo., 06.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- nicht abgestimmt
Beratung
Zu TOP:
3.4.
Kündigung des Vertrages mit der BauBeCon GmbH
Herr Braun erklärt, dass auf Grundlage des Untersuchungsberichtes die
Trennung von der BauBeCon als politische Einschätzung notwendig gesehen
wird und sensibel durchgeführt werden muss. Die Trennung sollte in einem
Vergleichsprozess erfolgen, der alle offenen Themen mit der BauBeCon umfasst. Folgend muss geklärt werden, wie die Aufgaben, die die BauBeCon
gemacht hat, dann in Zukunft erledigt werden können. Alle juristischen Fragen
müssen bis zur Bürgerschaftssitzung am 04.07.2011 ausgeräumt sein,
so dass keine Schadensersatzklage der BauBeCon greifen kann.
Herr Hochheim ergänzt, dass der Vertrag von 1991 nach Prüfung im Grundsatz
unkündbar ist. Begründet liegt dies im Leistungsumfang bzgl. Vorbereitung
und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten.
Wenn in 2012 erneut Anträge gestellt werden, in den Sanierungsgebieten
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, würde sich das Prozedere der
Städtebauförderung bis zum Jahr 2017 hinziehen. Der nächst mögliche Zeitpunkt
der Kündigung wäre dann das Jahr 2018, aber nur unter der Annahme,
ab 2013 keine Anträge auf Städtebauförderung mehr zu stellen.
Die andere Möglichkeit wäre die Kündigung aus wichtigem Grund. Dafür hätte
es eventuell schon Gelegenheiten gegeben, z. B. wegen möglicher Unterschriftsfälschung
oder den 417 T€ Planungsleistungen. Es ist beiden Partnern
möglich, aus wichtigem Grund zu kündigen. Herr Hochheim bezweifelt
die Werthaltigkeit des Untersuchungsausschusses, um vor einem Gericht
Stand zu halten.
Frau Schlegel erklärt, dass im Falle einer Kündigung der Stadt letztendlich
die Gefahr droht, dass die BauBeCon die Stadt auf Aufwendungsersatz in
Anspruch nimmt. Einen Vergleich zu schließen, wäre die günstigste Lösung.
Herr Braun bietet an, dass seine Juristen sich das auch anschauen. Dann
sollte ein interfraktioneller Vorschlag neu formuliert werden.
Die anschließende Diskussion schließt sich dem an