04.07.2011 - 5.27 Beschluss zum Ausbau der „Wilhelm-Holtz-Straße“...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. B439-29/02 vom 06.05.2002 „Grundlagen für den künftigen Ausbau der südlichen Brandteichstraße“ wird aufgehoben.

 

  1. Die im B-Plangebiet Nr. 6 – Technologiepark – liegende „Wilhelm-Holtz-Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut werden.


  1. Die Wilhelm-Holtz-Straße“ wird gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten als Innerortsstraße klassifiziert (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan). Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS für die einzelnen Teileinrichtungen anteilige Kosten in Höhe zwischen 50 und 65 v.H. aufzubringen.
     
  2. Auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den künftigen Straßenausbaubeitrag wird verzichtet.

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 352 …

Straßenausbaubeiträge Wilhelm-Holtz-Straße

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

hrl. Kosten

1

14.300,00 €