04.07.2011 - 5.28 Beschluss zum Ausbau der „Herrenhufenstraße“ im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 04.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Herrenhufenstraße“ im B-Plangebiet Nr. 87 – Herrenhufen Nord – und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Abschnittsbildung (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan) und die Klassifizierung.
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Die „Herrenhufenstraße“ einschließlich der südlich abzweigenden Stichstraße zum Baumarkt ist bis jetzt die einzige Straße im B-Plangebiet Nr. 87 – Herrenhufen Nord -. Sie soll entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan ausgebaut werden.
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Der nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SABS zu bildende Abschnitt der „Herrenhufenstraße“ erstreckt sich von der Einmündung „Gützkower Landstraße“ (Kreisel) bis zur Einmündung der neu zu bauenden Erschließungsanlage Planstraße A.
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Die „Herrenhufenstraße“ wird als Innerortsstraße, die von ihr südlich abzweigende Stichstraße zum Baumarkt als Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind getrennte Abrechnungen für die „Herrenhufenstraße“ und die Stichstraße vorzunehmen und von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 SABS für die einzelnen Teileinrichtungen die jeweils anteiligen Kosten aufzubringen.
- Auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den künftigen Straßenausbaubeitrag wird verzichtet.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.60000 352 … |
Straßenausbaubeiträge Herrenhufenstraße |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
44.000,00 € |
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