04.07.2011 - 5.29 Beschluss zum Ausbau der „Hafenstraße“ und für ...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Hafenstraße“ und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Abschnittsbildung (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan) und die Klassifizierung:

 

  1. Die „Hafenstraße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung in dem Bereich von der „Wohnresidenz am Ryck“ bis zur Einmündung der Straße „An den Wurthen“ ausgebaut werden.

 

  1. Da die „Hafenstraße“ über die Straße „An den Wurthen“ hinausgeht, wird nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SABS für den unter Ziffer 1 genannten Bereich eine Abschnittsbildung beschlossen.


  1. Die „Hafenstraße“ wird als Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen. Da die Straße durch das Gewässer Ryck nur einseitig anbaubar ist, gilt der Halbierungsgrundsatz, nachdem die Herstellungskosten nur zur Hälfte auf die anliegenden Grundstücke umlegbar sind.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 352 …

Straßenausbaubeiträge Hafenstraße

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

109.000,00 €

 

 

 

 

2

27.000,00 €

 

 

 

 

 

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