04.07.2011 - 5.15 Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses für ...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, nach dem Verlust der Kreisfreiheit einen zeitweiligen Ausschuss für Jugend in der bisherigen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses einzurichten, um die Fachkompetenz der Ausschussmitglieder in den Überleitungsprozess der Kreis-gebietsreform mit einzubringen zu können.

 

Auch die Vertreter der Institutionen mit beratender Stimme des ehemaligen JHA sollten diesen Überleitungsprozess mit begleiten.

 

Die ordentlichen Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses erhalten Sitzungsgeld nach Hauptsatzung § 17 Abs. 3 bis 5.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=649&TOLFDNR=22788&selfaction=print