04.07.2011 - 5.11 Abberufung des Präsidenten der Bürgerschaft der...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beruft Herrn Egbert Liskow gemäß § 32 Absatz 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern von seiner Funktion als Präsident der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht ab.