04.07.2011 - 5.6 Festlegung von Wertgrenzen in Vorbereitung auf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 04.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
In Vorbereitung auf die Haushaltsplanung 2012 trifft die Bürgerschaft folgende Festlegungen:
- Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab einer Wertgrenze von 10.000 EUR sind einzeln darzustellen.
- Für Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab einer Wertgrenze von 100.000 EUR ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik durchzuführen. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.
- Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO-Doppik werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.