04.07.2011 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 109 -Gewerbegebiet Anklamer L...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 - Gewerbegebiet Anklamer Landstraße - wie folgt:

  1. Für das Gebiet südlich des Einkaufzentrums „Elisenpark“ an der Anklamer Landstraße (Abgrenzung lt. Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Areal, welches sich z. Z. als Außenbereich darstellt, als Gewerbegebiet zu entwickeln, vorausgesetzt, dass der Anschluss der Verkehrserschließung des Areals über die Anklamer Landstraße erfolgt.


  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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