22.08.2011 - 5.13 Übergabe des Grundstücks und des Gebäudes der k...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

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Übergabe des Grundstücks und des Gebäudes der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“ in freie Trägerschaft

B361-18/11

 

 

Herr Pegel nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Die Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt durch Frau Berger.

 

Die Beantwortung der Fragen von Frau Berger erfolgen durch den Leiter des Amtes für Jugend und Soziales Herrn Scheer.

 

Nach einigen weiteren Bemerkungen im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Hoebel, einen weiteren Punkt 7. in den Beschlusstext aufzunehmen.

  1. Der im März 2011 verhängte Einstellungsstopp wird aufgehoben.

 

- kein Widerspruch

 

Mit dieser Ergänzung lässt der Präsident über folgenden erweiterten Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Übertragung von Grundstück und Gebäude der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“ in die Trägerschaft des Studentenwerkes Greifswald - AöR.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 28.03.2011 die Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, die Übertragung von drei Einrichtungen in freie Trägerschaft vorzubereiten.

Die Überleitung erfolgt zu folgenden Konditionen, auf die man sich bei den Verhandlungen geeinigt hat:

 

  1. Das Gebäude und das Grundstück werden mittels Erbbaurecht an den Träger übereignet.
  2. Für das Grundstück wird ein geminderter Erbbauzins von 2,5 % jährlich erhoben.
  3. Ein gesonderter Verkaufsbeschluss zur Grundstücksübertragung ist erforderlich.
  4. Das in der Einrichtung tätige Erzieherpersonal wird nicht auf den Träger Studentenwerk übergehen, sondern verbleibt bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Auf Wunsch der Eltern gewährleistet das Studentenwerk, die Wiederaufnahme der ursprünglich in der Kindertageseinrichtung „Weg ins Leben“ betreuten Kinder bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden.
  5. Mit dem Ersatzneubau am Standort werden Kapazitäten von 36 Krippenplätzen und 36 Kindergartenplätzen geschaffen. Bei einer positiven Bedarfsentwicklung kann durch eine gesonderte Vereinbarung eine Erweiterung im Kindergartenbereich um 8 Plätze erfolgen.
  6. Die Eltern werden über den Trägerwechsel und das weitere Verfahren unverzüglich informiert.
  7. Der im März 2011 verhängte Einstellungsstopp wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung

    beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Übertragung von Grundstück und Gebäude der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“ in die Trägerschaft des Studentenwerkes Greifswald - AöR.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 28.03.2011 die Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, die Übertragung von drei Einrichtungen in freie Trägerschaft vorzubereiten.

 

Die Überleitung erfolgt zu folgenden Konditionen, auf die man sich bei den Verhandlungen geeinigt hat:

 

  1. Das Gebäude und das Grundstück werden mittels Erbbaurecht an den Träger übereignet.
  2. Für das Grundstück wird ein geminderter Erbbauzins von 2,5 % jährlich erhoben.
  3. Ein gesonderter Verkaufsbeschluss zur Grundstücksübertragung ist erforderlich.
  4. Das in der Einrichtung tätige Erzieherpersonal wird nicht auf den Träger Studentenwerk übergehen, sondern verbleibt bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Auf Wunsch der Eltern gewährleistet das Studentenwerk, die Wiederaufnahme der ursprünglich in der Kindertageseinrichtung „Weg ins Leben“ betreuten Kinder bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden.
  5. Mit dem Ersatzneubau am Standort werden Kapazitäten von 36 Krippenplätzen und 36 Kindergartenplätzen geschaffen. Bei einer positiven Bedarfsentwicklung kann durch eine gesonderte Vereinbarung eine Erweiterung im Kindergartenbereich um 8 Plätze erfolgen.
  6. Die Eltern werden über den Trägerwechsel und das weitere Verfahren unverzüglich informiert.
  7. Der im März 2011 verhängte Einstellungsstopp wird aufgehoben.