22.08.2011 - 5.20 Prüfauftrag zur Mietpolitik der Wohnungsbau- un...

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Beratung

Zu TOP: 5.20

Prüfauftrag zur Mietpolitik der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald

B358-18/11

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob die Umsetzung folgender Maßnahmen im Hinblick auf die im Gesellschaftervertrag formulierte sozialverantwortliche Ausrichtung der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald möglich und aus Verwaltungssicht sinnvoll wäre:

  • Moratorium für Mieterhöhungen bei unsanierten bzw. teilsanierten Wohnungsbestand mit zeitlicher Begrenzung
  • Verzicht auf die gemäß Mietspiegel zulässigen Mieterhöhen in den Jahren 2011 und 2012, 2013
  • Erarbeitung einer Sozialcharta
  • zusätzlicher Bau von kleinen Wohnungen
  • Entwicklung von Elementen des sozialen Wohnungsbaus,
  • Schaffung eines qualifizierten Mietspiegels
  • Herbeiführung einer Selbstverpflichtung der Greifswalder Vermieter, die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 GBG) von 20 von Hundert auf 15 von Hundert abzusenken und den Mieterhöhungszeitraum von drei Jahren auf vier Jahre zu strecken.

 

      namentliche Abstimmung:

 

Dr. Gerhard Bartels

Ja

Ulrike Berger

Ja

Dr. Ullrich Bittner

Ja

Ulf Burmeister

Nein

Erich Cymek

Nein

Dr. Frauke Fassbinder

Ja

Klaus Heiden

Nein

Marion Heinrich

Ja

Axel Hochschild

Nein

Torsten Hoebel

Nein

Wolfgang Jochens

Nein

Prof. Dr. Wolfgang Joecks

Ja

Dr. Andreas Kerath

Ja

Edda Krille

Ja

Christian Kruse

Nein

Dr. Lüer Kühne

Nein

Angela Leddin

Nein

Jürgen Liedtke

Nein

Egbert Liskow

Nein

Franz-Robert Liskow

Nein

Dirk Littmann

Ja

Prof. Dr. Manfred J. Matschke

Nein

Dr. Thomas Meyer

Nein

Peter Multhauf

Ja

Thomas Mundt

Nein

Christian Pegel

Ja

Christian Radicke

Nein

Angelika Richter

Ja

Karl-Dieter Schmidt

Ja

Dr. Mignon Schwenke

Ja

Birgit Socher

Ja

Ludwig Spring

Nein

Dr. Rainer Steffens

Nein

Mechthild Thonack

Nein

Alexa Worm

Ja

Ingo Ziola

Nein

 

 

Zu TOP: 5.20

Prüfauftrag zur Mietpolitik der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald

B358-18/11

 

 

Frau Behrendt zeigt an, dass sie weder an der Beratung und noch an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 5.19 und 5.20 teilnimmt.

 

Frau Socher bringt die Beschlussvorlagen zu TOP 5.19 und 5.20 der Fraktion Die Linke im Block ein und nimmt die Begründung vor.

Unter TOP 5.20 stellt sie eine leicht geänderte Beschlussvorlage vor.

 

Herr Dr. Kerath nimmt für die SPD-Fraktion Stellung und bringt folgenden Änderungsantrag zu TOP 5.20 ein:

Der letzte Unterpunkt soll gestrichen werden und zusätzlich sollen folgende Unterpunkte aufgenommen werden:

  • Schaffung eines qualifizierten Mietspiegels
  • Herbeiführung einer Selbstverpflichtung der Greifswalder Vermieter, die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 GBG) von 20 von Hundert auf 15 von Hundert abzusenken und den Mieterhöhungszeitraum von drei Jahren auf vier Jahre zu strecken.

 

Herr Hoebel spricht sich im Namen der FDP-Fraktion gegen beide Beschlussvorlagen der Linksfraktion aus und lehnt sie ab. Unter anderem teilt er mit, dass sich der Seniorenbeirat zwischenzeitlich einvernehmlich mit der WVG mbH auf eine sogenannte Einzelfallregelung verständigt hat.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion sprechen Herr Prof. Joecks, Herr Multhauf, Herr Prof. Matschke, Frau Schwenke, Herr Liedtke und erneut Herr Multhauf und Frau Socher.

Frau Socher nimmt für die Linksfraktion die Änderungswünsche von Herrn Dr. Kerath auf. Sie beantragt im Namen ihrer Fraktion für den TOP 5.20 eine namentliche Abstimmung.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob die Umsetzung folgender Maßnahmen im Hinblick auf die im Gesellschaftervertrag formulierte sozialverantwortliche Ausrichtung der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald möglich und aus Verwaltungssicht sinnvoll wäre:

 

  • Moratorium für Mieterhöhungen bei unsanierten bzw. teilsanierten Wohnungsbestand mit zeitlicher Begrenzung
  • Verzicht auf die gemäß Mietspiegel zulässigen Mieterhöhen in den Jahren 2011 und 2012, 2013
  • Erarbeitung einer Sozialcharta
  • zusätzlicher Bau von kleinen Wohnungen
  • Entwicklung von Elementen des sozialen Wohnungsbaus,
  • Schaffung eines qualifizierten Mietspiegels
  • Herbeiführung einer Selbstverpflichtung der Greifswalder Vermieter, die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 GBG) von 20 von Hundert auf 15 von Hundert abzusenken und den Mieterhöhungszeitraum von drei Jahren auf vier Jahre zu strecken.

 

 

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