22.08.2011 - 5.8 Prüfauftrag: Zulässigkeit des Einsatzes von FSJ...

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einstimmig
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Beratung

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Prüfauftrag: Zulässigkeit des Einsatzes von FSJ und Bundesfreiwilligendienst in Greifswalder Schulen

B354-18/11

 

 

Herr Pegel bringt die Beschlussvorlage ein und begründet sie.

 

Im Rahmen der Diskussion beantragt Frau Dr. Fassbinder, einen weiteren Punkt 6. wie folgt aufzunehmen:

 6. wie sicher gestellt werden kann, dass nicht seitens des Jobcenters

     ALG II-Berechtigte unter Sanktionsdrohung in den Bundesfreiwilligen-

     dienst an den Schulen gedrängt werden.

 

Nach einigen Bemerkungen von Herrn Dembski lässt der Präsident über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 12 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Daraufhin lässt der Präsident über folgenden Beschlussantrag in unveränderter Form abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister und bittet zu prüfen,

  1. ob an Greifswalder Schulen Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes eingesetzt werden könnten,
  2. welche Tätigkeiten diese in den Schulen verrichten dürften,
  3. ob und in welcher Weise das Staatliche Schulamt bei deren Einsatz einbezogen werden müsste,
  4. ob ein solcher Einsatz seitens der deutschen Hochschulen als Praktika o.ä. bei nachfolgenden pädagogischen oder sozialpädagogischen Studiengängen in der Regel anerkannt wird und
  5. welche Aufwendungen hierfür je eingerichtete Stelle für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald entstehen würden.

 

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft über den Fachausschuss im Oktober vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister und bittet zu prüfen,

  1. ob an Greifswalder Schulen Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes eingesetzt werden könnten,
  2. welche Tätigkeiten diese in den Schulen verrichten dürften,
  3. ob und in welcher Weise das Staatliche Schulamt bei deren Einsatz einbezogen werden müsste,
  4. ob ein solcher Einsatz seitens der deutschen Hochschulen als Praktika o.ä. bei nachfolgenden pädagogischen oder sozialpädagogischen Studiengängen in der Regel anerkannt wird und
  5. welche Aufwendungen hierfür je eingerichtete Stelle für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald entstehen würden.

 

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft über den Fachausschuss im Oktober vorzulegen.

 

 

 

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