22.08.2011 - 5.1 Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinscha...

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Beratung

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Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem künftigen Landkreis Südvorpommern für die Aufgaben: "Untere Ausländerbehörde" und "Personen- und

Güterverkehrswesen"

B348-18/11

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über die Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung „Südvorpommern“ für die Aufgaben „Untere Ausländerbehörde“ und „Personen und Güterverkehrswesen“ gem. § 167 Abs. 2 KV M-V n. F. für die Zeit vom 04.09. 2011 bis 31.12.2011 mit den beigefügten Vertragsentwürfen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über die Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung „Südvorpommern“ für die Aufgaben „Untere Ausländerbehörde“ und „Personen und Güterverkehrswesen“ gem. § 167 Abs. 2 KV M-V n. F. für die Zeit vom 04.09. 2011 bis 31.12.2011 mit den beigefügten Vertragsentwürfen.

 

 


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