31.08.2011 - 5.1 Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße...

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Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenausbaubeitragssatzung, die Ab-schnittsbildung und die Klassifizierung

Herr Kaiser teilt der OTV mit, dass die Basis zur Einleitung der Sanierung der Heinrich-Heine-Straße auf den Beschlüssen der Bürgerschaft beruht. Durch die Versendung des Aufstellungsbeschlusses an die Anwohner der Heinrich-Heine-Straße erfolgte die Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erfolgt nach der Satzung.

Herr Rösel vom Planungsbüro stellt den Anwesenden die Planung des Ausbaus der Heinrich-Heine-Straße vor. Laut Herrn Rösel muss der Unterbau der Heinrich-Heine-Straße erneuert werden, wobei die Fahrbahnbreite 5,55 Meter beträgt (Er-fordernis laut Vorordnung). Die Kosten der Baumaßnahme betragen laut Abschät-zung für den Bauabschnitt 1.) 516.000 Euro und für den Bauabschnitt 2.) 634.000 Euro, wobei der Eigenanteil der Stadt laut Beschlussvorlage 300.000 Euro beträgt. Herr Rösel macht darauf aufmerksam, dass bei der Umsetzung der Maßnahme, die Anwohner der Stadt das Recht der Begehung der Grundstücke im Straßenbe-reich einräumen müssen (Schlagwort: Flächeninanspruchnahme).

Laut Herrn Wixforth erfolgt der Ausbau der Heinrich-Heine-Straße nach der Klassi-fizierung 4 (Seltene LKW-Benutzung). Die Klasse 4. definiert die Straßenklasse für die Beanspruchung.

Herr Kahlil fragt die Verwaltung, wer definiert hat, dass die Heinrich-Heine-Straße saniert werden soll.

Laut Herrn Wixforth, zeigt der Zustand der Heinrich-Heine-Straße, dass der Zu-stand ungenügend ist.

Des Weiteren fragt Herr Khalil, ob die Stadt eine Prioritätenliste hat.

Herr Wixforth verneint dies.

Frau Krille fragt die Verwaltung, seit wann die Anwohner Kenntnis von der Maß-nahme haben.

Laut Herrn Wixforth wurden, beginnend ab Juli Schreiben an die Anwohner der Heinrich-Heine-Straße versandt.

Herr Khalil beantragt Rederecht für die Anwohner der Heinrich-Heine-Straße.

Abstimmung: 8 ja; 0 Ent.; 0 nein

Herr Brehmer als Sprecher der Anwohner trägt Argumente gegen den Ausbau der Heinrich-Heine-Straße vor. Laut Herrn Brehmer wurden die Bürger nicht informiert. Des Weiteren erfolgt die Sanierung aufgrund des Bauplanes Nr. 88. Des Weiteren werden Kosten, wie zum Beispiel die Sanierung des Abwassersystems ungerech-terweise, den Anwohnern berechnet. Des Weiteren werden Kosten zur Erschlie-ßung des Vorhabens des Bauplanes Nr. 88 der Anwohnern mit berechnetet. Herr Brehmer macht zudem darauf aufmerksam, dass die Heinrich-Heine-Straße Teil der Planung zur Erweiterung des Fahrradwegeplanes ist. Zudem fordert er, die Umstellung des Tempo-30-Zonenschildes.

Herr Beyer, ebenso Sprecher der Anwohner, definiert die Heinrich-Heine-Straße als Zubringerstraße zum Erschließungsgebiet „B-Plan 88“. Des Weiteren ist die Heinrich-Heine-Straße laut Herrn Beyer eine Durchgangsstraße und somit eine Dorfstraße. Laut Satzung liegen bei der Sanierung einer Dorfstraße die anteiligen Kosten bei 40%.

Herr Beyer regt des Weiteren an, die Heinrich-Heine-Straße zu einer Spielstraße umzubauen. Er geht des Weiteren davon aus, dass der Ausbau der Straße nach der Klassifikation 4 nicht gerechtfertigt ist. Dieser Ausbau erfolgt nur aufgrund des Bauplanes Nr. 88.

Herr Lorke vom Abwasserwerken erläutert, dass die Trink- und Abwasserleitungen zur Erschließung des Vorhabens „Bauplan 88“ vorhanden sind. Aufgrund der zu-gespitzen Situation wird aber die Erweiterung des Regenwassernetzes erfolgen müssen.

„Kommentar des Protokollanten: Die Argumentation von Herrn Brehmer bzw. von Herrn Beyer zeigten, dass die Anwohner die anfallenden Gebühren bei der Sanierung als nicht gerecht betrachten. Vielmehr gehen Sie davon aus, dass die Stadt anfallende Kosten zur Erschließung des Baugebietes 88 auf die Anwohner der Heinrich-Heine-Straße abwälzt.

Laut dem Schreiben der Anwohner, in dem es heißt „…um zu versuchen, den zu erwartenden finanziellen Eigenanteil perspektivisch zu minimieren, da die erklärte Notwendigkeit der Sanierung unseres Straßenabschnittes wohl eher ein Vorwand ist, einen Teil der Erschließungskosten des neuen Wohngebietes auf uns umzule-gen. Auch die ggf. schon jetzt notwendige Erneuerung bzw. Erweiterung vorhan-dener Ver- und Entsorgungsleitungen für das jetzt bestehende Wohngebiet ist m.E. alleinig kommunale Aufgabe.“

Zudem zeigte sich, dass die Bereitschaft Grund und Boden der Stadt zu veräu-ßern, nicht vorhanden ist. Des Weiteren ist die Bereitschaft sehr gering, der Stadt das Recht einzuräumen, während der Baumaßnahme den Zutritt zu Grund und

Boden zu erlauben.“

Frau Goers stellt den Antrag zur Einbindung der Bürger in den Endschei-dungsprozess. Laut Herrn Hochschild soll ein Gremium, bestehend aus Mit-gliedern der OTV, den Anwohnern, dem Bauausschuss sowie der Verwal-tung einberufen werden. Zudem stellt Herr Zink den Antrag auf Zurückwei-sung des Bauvorhabens.

Abstimmung: 8 ja; 0 Ent.; 0 nein