05.09.2011 - 5.5 Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße...

Zuständigkeit:
zurückgestellt
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.5.

Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenausbaubeitragssatzung, die Abschnittsbildung und die Klassifizierung

 

 

Frau Socher beantragt Rederecht für Herrn Bremer und Herrn Beyer.

Herr Prof. Matschke stellt fest, dass niemand dagegen spricht.

 

 

Herr Bremer, als Vertreter der Anwohner „Heinrich-Heine Straße“, trägt die Argumente gegen den Ausbau vor:

Mit Schreiben vom 23.08.11 ist mitgeteilt worden, dass die Beschlussvorlage besteht. In der Sitzung der Ortsteilvertretung wurde festgestellt, dass es eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt, in der die Beitragspflichtigen vor Beschlussfassung zu informieren seien. Laut Tagungs- und Sitzungskalender hätten die Anwohner aber nie die Chance gehabt, sich zur Problematik äußern. Die Anwohner sollen schließlich mit 75 % an den Kosten beteiligt werden. Es wird angenommen, dass der Ausbau im Zusammenhang mit dem geplanten B-Plan 88 steht. Die H.-Heine-Straße, vom oberen Abschnitt betrachtet, stellt die Zufahrtsstraße für den neuen B-Plan dar.

Die Sanierung der Entwässerung ist in der Planung und soll ebenfalls auf die Anwohner umgelegt werden.

Frage an das Tiefbauamt war gewesen, warum nur einzelne Teile der Straße saniert werden sollen. Kritisiert wird auch das unnötige Aufstellen eines Tempo-30-Schildes. Irritierend fanden die Anwohner, dass ihnen in Schreiben mitgeteilt wurde, während der Baumaßnahmen Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen bzw. ganze Grundstücksgebiete abzutreten.

 

Herr Beyer, ebenfalls Vertreter der Anwohner, stellt die Motivation für die Baumaßnahme infrage. Sollte es sich vordergründig um eine Erschließungsanlage handeln, dann wäre es eine Sammelanlage und damit innerhalb des Baugebietes eine öffentliche Straße.

Die Stadt erhält über den Verkauf der B-Plan-Grundstücke Erträge. Wenn es sich um eine Erschließungsmaßnahme handelt, müssten die Kosten auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt werden und nicht auf die Anwohner der H.-Heine-Straße.

Für sein Dafürhalten handelt es sich bei der H.-Heine-Straße um eine Innerortsstraße und nicht um eine Anliegerstraße. Laut Satzung würden dann die Kosten statt der 75 % zwischen 50 % und 65 % je Baumaßnahme liegen. Da die Bereitschaft der Anwohner für einen Verkauf von Grundstücksflächen nicht vorliegt, wäre in Bezug auf die Planung nur ein einseitiger Gehweg möglich.

 

Herr Hochheim erklärt, dass nicht explizit darauf Bezug genommen wurde, was die Ortsteilvertretung besprochen hat. Als Beschlussempfehlung war vereinbart worden, gegebenenfalls eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll aus Ortsteilvertretern, Mitgliedern des Bauausschusses und der Verwaltung bestehen. Der Vorschlag wird jetzt aufgegriffen und am 06.09.11 dem Bauausschuss vorgestellt.

Da die Beschlussfassung am 26.09.11 in der Bürgerschaft vorgesehen ist, wird nicht eingeschätzt, dass die im August zugegangene Information verspätet erfolgte. Hier ist sogar eine Änderung zu den Vorjahren vorgenommen worden, in denen erst nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft informiert wurde.

 

 

 

Auf die hier angesprochenen Punkte möchte Herr Hochheim nicht detailliert eingehen. Diese werden, wie z. B. auch Erläuterungen zu den  Ausbaustandards, im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen besprochen.

Beim B-Plan 88 ist der Eindruck erweckt worden, dass keine Erschließungsbeiträge vorgesehen sind. Die Stadt als Anlieger dieser Straße übernimmt einen erheblichen Anteil an den Straßenausbaukosten, die sie dann später auf die bevorteilten Grundstückseigentümer umlegen wird.

Es fehlt das Verkehrsaufkommen, um die Anliegerstraße zu einer Innerortsstraße zu machen. Die Anregung in Bezug auf das Tempo-30-Schild wird geprüft.

 

Frau Franz erläutert die Aufschlüsselung der Ausbaubeiträge.

Dafür waren im Vorfeld 3 Abrechnungsabschnitte gebildet worden.

Wegen der unverhältnismäßig hohen Beitragssätze im 1. Bauabschnitt wurde die Vorlage zurückgezogen, und es wurden 2 Abrechnungsabschnitte gebildet. Zu den Erschließungsbeiträgen für den B-Plan 88 wird ergänzt, dass diese anschließend über die Verkäufe ermittelt werden. Mit dem Ausbau der H.-Heine-Straße hat das nichts zu tun. Erschließungsbeiträge werden für Straßen erhoben, die noch nicht existieren, Ausbaubeiträge werden für Straßen erhoben, die erneuert werden.

 

In der anschließenden Diskussion begrüßt Frau Görs die Bildung einer Arbeitsgruppe, würde sich aber zukünftig wünschen, dass die Verwaltung im Vorfeld Anwohner mehr beteiligt und informiert.

Frau Görs stellt den Antrag, die Beschlussvorlage an die Verwaltung zurückzuverweisen und nach Klärung mit der Arbeitsgruppe erneut in die Ausschüsse zu gehen.

Der Antrag wird abgestimmt: 8 Ja-Stimmen, 4 Enth.