06.09.2011 - 5.4 Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 06.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- zurückgezogen
Beratung
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Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenausbaubeitragssatzung, die Abschnittsbildung und die Klassifizierung |
Herr Hochheim stellt voran, dass in der heutigen Sitzung auf einige Anregungen aus der betroffenen Ortsteilvertretung eingegangen werden soll. Hintergrund ist, dass nach lebhafter Diskussion in der Ortsteilvertretung die Anregung kam, die Thematik ggf. in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der OTV und des Fachausschusses, betroffenen Bürgen und der Verwaltung zu erörtern. Zunächst wird (entsprechend der ANLAGE_3) der aktuelle Sachstand zu den Planungen von Herrn Rösel (RDC Dorsch Consult) erläutert. Herr Littmann bittet die Sitzung zu unterbrechen, um Herrn Heiden als Vertreter der OTV und Anwohnern der Heinrich-Heine-Straße Rederecht einzuräumen. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Herr Heiden berichtet, dass es in der Sitzung der OTV eine umfangreiche Diskussion gab und man im Ergebnis zu keiner Einigung gefunden hat. Deshalb wurde in der OTV die Bildung einer Arbeitsgruppe angeregt, um noch einmal grundlegend mit allen Beteiligten über die Planung zu beraten. Die Beschlussvorlage sollte erst wieder behandelt werden, wenn die Arbeitsgruppe getagt hat. Als Vertreter der Anwohner bekommt Herr Dr. Brehmer das Wort. Er stellt Fragen bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaus und der Erneuerung von Schmutz- und Trinkwasserleitungen, der Existenz einer Prioritätenliste für den Ausbau bzw. die Sanierung von Straßen in Greifswald und den Möglichkeiten der Städtebauförderung. Er möchte wissen, inwiefern die zugewiesenen Gebietscharaktere (reine Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete) des Bebauungsplanes auf die Ausbauplanung Einfluss haben, da es sich doch um eine Anliegerstraße handelt. Die künftige Entwicklung wird erheblichen Verkehr nach sich ziehen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt greifen Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nur selten. Es stellt sich daher für die Anlieger die Frage, wie das künftig geregelt sein soll. Des Weiteren möchte man wissen, inwiefern die Umlegungen von Mehrkosten auf die Grundstücke erfolgen, wenn (lt. kommunalem Abgabegesetz) Straßen ungeachtet ihrer Widmung kostspieliger ausgebaut werden müssen, als es Ihrer gewöhnlichen Bestimmung gemäß notwendig wäre. Letztendlich möchte man wissen, wie es dazu kam, das Teile von Grundstücken von Anliegern zum Ausbau der Straße überplant wurden und nun verkauft werden sollen, obwohl die Planungen um den Bebauungsplan Nr. 88 doch schon hinlänglich bekannt waren. Herr Dr. Brehmer stellt heraus, dass es grundsätzlich wünschenswert ist, die Bürger, insbesondere die Anlieger, frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen, wird doch der Hauptanteil des Straßenausbaus auf die Anlieger umgelegt.
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Herr Liedtke schlägt vor, die bisherigen Ausführungen als Informationen zu werten und dass die Vorlage an dieser Stelle von der Verwaltung aus der laufenden Beratung zurückgezogen werden sollte. Im Weiteren würden sich jeweils 2 Vertreter des Fachausschusses, der Ortsteilvertretung, der betroffenen Anlieger und der Verwaltung am 14.09.2011 zur ersten Arbeitsgruppensitzung treffen. Auf Anregung von Herrn Wähner geht Herr Wixforth vorab auf einige Fragen von Herrn Dr. Brehmer ein. Der Ausbau der Straße wird im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 88 notwendig und es gibt keine Prioritätenliste. Die Erneuerung der Versorgungsleitungen erfolgt aus Gründen der Synergie. In Anbetracht der heftigen Regenfälle und Erfahrungen im August des Jahres ist die Vervollständigung der Regenentwässerung durchaus notwendig. Zur Umlegung von Mehrkosten auf Grundstücke, wenn Straßen ungeachtet ihrer Widmung kostspieliger ausgebaut werden müssen, erläutert Herr Wixforth, dass es sich im Fall der Heinrich-Heine-Straße nicht um die entsprechende Fallkonstellation handelt, um daraus eine entsprechende Entlastung der Anlieger von der Beitragserhebung abzuleiten. Frau Franz macht Ausführungen zur Beitragserhebung. Des Weiteren wird von Herrn Hochheim noch mal darauf verwiesen, dass es Bemühungen gibt, die Ausbaubeiträge zu reduzieren, indem andere Lösungen untersucht werden. Herr Dr. Bittner weist darauf hin, dass es sich bei der gebildeten Arbeitsgruppe nicht um ein formelles Gremium handeln wird und bittet um die schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen. Herr Liedtke versichert, dass die gestellten Fragen im Rahmen der Arbeitsgruppe erörtert und beantwortet werden. Herr Wähner bittet, noch mal auf die Inanspruchnahme von privaten Flächen zum Ausbau der Straße einzugehen. Herr Hochheim führt hierzu aus, dass dies natürlich das Einverständnis der Eigentümer voraussetzt. Sollte es nicht zur Einigung in den entsprechenden Fällen kommen, muss anders geplant werden. Herr Dr. Kasbohm möchte in der kommenden Sitzung einen entsprechenden Vorschlag von der Verwaltung diskutiert haben, wie künftig derlei Mediationsprozesse organisiert sein können, um künftige Planungen und Prozesse daraufhin zu optimieren. Herr Liedtke verweist auf kürzlich beratene Vorlagen zum Ausbau von Straßen und betont, dass bei bestehender Nachfrage immer entsprechende Moderationsprozesse eingeleitet wurden. Herr Hochheim antwortet hierzu, dass das Informationsschreiben, das Anlass war die Angelegenheit zur Kenntnis zu nehmen, auch künftig rechtzeitig an die entsprechenden Gremien geleitet wird, sodass genügend Zeit besteht entsprechend darauf zu reagieren. Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen. |