06.09.2011 - 5.1 Umsetzungslisten Sanierung nach Bewilligung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 06.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
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Umsetzungslisten Sanierung nach Bewilligung der Programme 2011 |
Herr Hauck erläutert ausführlich die Prioritätenlisten zur Mittelbeantragung bzw. die Umsetzungslisten zur Mittelbewilligung der Städtebauförderung 2011 in den einzelnen Förderkulissen. Herr Dr. Kasbohm fragt, ob die erwähnten Festkosten an die BauBeCon Sanierungsträger GmbH gehen und worin der Bezug zu Einzelmaßnahmen liegt. Herr Hauck erläutert hierzu, dass es bestehende Verträge mit der BauBeCon Sanierungsträger GmbH gibt und diese zu erfüllen sind, unabhängig davon, ob große oder kleine Maßnahmen zu begleiten sind. Wenn bestimmte Programme über einen gewissen Zeitraum nicht bedient werden, fallen trotzdem Aufgaben (z.B. Dokumentationen, Abrechnungen, Verwendungsnachweise, Fördermittelbeantragung) an, die der Sanierungsträger zu leisten hat. Herr Kaiser macht deutlich, dass die Honorare des Sanierungsträgers unabhängig von jährlichen Mittelzuweisungen des Landes für Einzelmaßnahmen aus der Städtebauförderung sind und von dessen tatsächlichen Aufwendungen bestimmt werden. Herr Dr. Bittner erfragt, warum sich in einigen Fällen bei den Festkosten beantragte und bewilligte Mittel in der Verhältnismäßigkeit zu den bewilligten Mitteln der jeweiligen Gesamtmaßnahme voneinander unterscheiden, bei anderen wiederum nicht? Herr Hauck antwortet hierzu, dass bei Festkosten bis zu 10 % der Gesamtförderung beantragt werden können. Bei den Kosten handelt es sich nicht ausschließlich um reine Trägervergütungen sondern auch Kosten der Abwicklung (Gutachten, Vermessungen etc.). Die bewilligten Festkosten entsprechen jeweils dem, was an Aufwendungen zur Abwicklung des laufenden Betriebes zur Umsetzung einer Gesamtmaßnahme notwendig ist. Es gibt laufende Kosten, es gibt (durch Beschlüsse untersetzte) Kosten, die schon angefallen sind. Förderkulissen setzen sich teilweise aus verschiedenen Programmen zusammen. Wenn in einer Gesamtmaßnahme nur ein Bruchteil der beantragten Maßnahmen in der Städtebauförderung bewilligt ist, dann sinkt zwar der administrative Anteil, jedoch befinden sich mitunter noch eine Reihe von Maßnahmen in der Bearbeitung bzw. Nachbereitung. Es können nicht nur neue Mittel beantragt werden, laufende Maßnahmen müssen auch abgeschlossen werden. Herr Dr. Bittner möchte, dass der Sportplatz der K.-Kollwitz-Schule in der Schützenstraße aufgewertet wird. Er beantragt daher, dass die in Anlage 1 der Beschlussvorlage bezeichnete (nunmehr in Kategorie D bei der Mittelbewilligung unberücksichtigte) Maßnahme „1.BA Schützenwall Grünanlage + Rückbau Parkplatz“ 175.000 Euro aus den 475.000 Euro Mittelbewilligung der Kategorie C der Maßnahme „Multifunktionsgebäude Museumshafen“ erhält und diese Mittel dem entsprechend umzuschichten. Herr Kruse bezweifelt, dass das Multifunktionsgebäude mit den so verbleibenden 300.000 Euro realisiert werden kann. Der Antrag zur Mittelumschichtung wird mit 4 Ja- Stimmen, 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Vorlage wird mit 7 Ja- Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt. |