26.09.2011 - 5.10 Beschluss zum Ausbau der Straße „An den Gewächs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 26.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- verwiesen
Beratung
Zu TOP: 5.10 |
Beschluss zum Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ und für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenausbaubeitragssatzung und die Klassifizierung
|
|
Im Vorfeld hat Herr Dr. Kasbohm Fragen zur Nutzung der Straße an den Bausenator gestellt, deren Beantwortung Herr Hochheim vornimmt.
Herr Dr. Bittner beantragt im Rahmen der Diskussion, die Vorlage in den Bauausschuss zurück zu verweisen, da, wie in der Bürgerfragestunde gesehen, offenbar die Anlieger nicht beteiligt wurden.
Herr Hochheim erklärt, dass die Verwaltung nicht die Absicht hat, die Vorlage zurückzuziehen. Dabei zitiert er den letzten Absatz der Sachdarstellung. Eine schriftliche Mitteilung an die Anlieger erfolgt, wenn feststeht, was konkret an Kosten auf die Anlieger zukommt. Herr Hochheim erklärt weiter, dass in vier Wochen nichts anderes vorgelegt werde als heute.
Im Rahmen der Diskussion regt Herr Dr. Kasbohm an, die Bürger rechtzeitig anzuschreiben, um sie bereits im Vorfeld bei der Beratung in den Gremien zu beteiligen.
Nach einigen weiteren Fragen und Bemerkungen lässt Frau Socher über den Antrag von Herrn Dr. Bittner auf Rückverweis in den Bauausschuss abstimmen.
Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Klassifizierung:
-
Die Straße „An den Gewächshäusern“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme von der Einmündung „Koitenhäger Landstraße“ bis zur Einmündung der Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ ausgebaut werden.
-
Die Straße „An den Gewächshäusern“ wird als Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS für die einzelnen Teileinrichtungen anteilige Kosten in Höhe zwischen 50 und 65 v.H. aufzubringen.
Finanzierung |
||||||
|
||||||
|
HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
||||
1 |
1.60000 352 … |
Vorausleistung StraßenausbaubeiträgeAn den Gewächshäusern |
||||
2 |
1.60000 352 … |
Endbescheidung StraßenausbaubeiträgeAn den Gewächshäusern |
||||
|
||||||
|
geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
|
1 |
450.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
119.000,00 € |
|
|
|
|
|