26.09.2011 - 5.11 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Fr...

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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

B378-19/11

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – wie folgt:

1. Für den Ortsteil Friedrichshagen, soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Mit der Planung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils über die Klarstellungssatzung deklaratorisch festgelegt und mit der Ergänzungssatzung durch einzelne Außenbereichsflächen ergänzt. Mit der Planung wird das Ziel angestrebt Baurecht nach § 34 BauGB für eine geordnete Straßenrandbebauung in den nördlichen und südlichen bebauten Bereichen Friedrichhagens, durch die städtebauliche Abrundung der Eingangssituationen sowie den Lückenschlusses innerhalb der bebauten Bereiche, zu schaffen.

 Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – und dessen Begründung ist ortüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 33 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

    6 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4

– Friedrichshagen – wie folgt:

 

1. Für den Ortsteil Friedrichshagen, soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Mit der Planung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils über die Klarstellungssatzung deklaratorisch festgelegt und mit der Ergänzungssatzung durch einzelne Außenbereichsflächen ergänzt. Mit der Planung wird das Ziel angestrebt Baurecht nach § 34 BauGB für eine geordnete Straßenrandbebauung in den nördlichen und südlichen bebauten Bereichen Friedrichhagens, durch die städtebauliche Abrundung der Eingangssituationen sowie den Lückenschlusses innerhalb der bebauten Bereiche, zu schaffen.

 Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – und dessen Begründung ist ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

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