26.09.2011 - 5.6 Prüfauftrag Fußgängerzone

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Zu TOP: 5.6

Prüfauftrag Fußgängerzone

B374-19/11

 

 

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion erfolgt durch Herrn Dr. Kerath.

 

Nach einer kurzen kontroversen Diskussion lässt Frau Socher über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Verein Greifswalder Innenstadt zu prüfen, ob die an der Fußgängerzone (Schuhagen und Lange Straße) ansässigen Geschäftsinhaber im Zuge einer Selbstverpflichtung dazu angehalten werden können, ihren Lieferanten nur An- und Ablieferungen vor 10Uhr früh oder nach 18Uhr abends zu erlauben.

 

Abstimmungsergebnis: bei 9 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Verein Greifswalder Innenstadt zu prüfen, ob die an der Fußgängerzone (Schuhagen und Lange Straße) ansässigen Geschäftsinhaber im Zuge einer Selbstverpflichtung dazu angehalten werden können, ihren Lieferanten nur An- und Ablieferungen vor 10Uhr früh oder nach 18Uhr abends zu erlauben.

 

 

 


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