26.09.2011 - 5.13 Ergänzung und 1. Änderung des B.-Plan Nr. 70 - ...

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Beratung

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Ergänzung und 1. Änderung des B.-Plan Nr. 70 - Gärtnerei Soldmannstraße

Ergänzungs,- Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

B380-19/11

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wie folgt:

 

1. Der Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. B367-24/07 vom 26.03.2007 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i.V.m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB in den gekennzeichneten Bereichen (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung ergänzt und geändert werden.

Ziel der Ergänzung und Änderung ist die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) mit geschlossener Bebauung an der Grimmer Straße sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und einer allgemeinen Wohnbaufläche (WA) im inneren Bereich zur Schaffung von Baurecht für ein Pflegezentrum.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

4. Der Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

5. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

6. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 34 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wie folgt:

 

1. Der Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. B367-24/07 vom 26.03.2007 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i.V.m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB in den gekennzeichneten Bereichen (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung ergänzt und geändert werden.

Ziel der Ergänzung und Änderung ist die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) mit geschlossener Bebauung an der Grimmer Straße sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und einer allgemeinen Wohnbaufläche (WA) im inneren Bereich zur Schaffung von Baurecht für ein Pflegezentrum.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

4. Der Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

5. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

6. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

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