26.09.2011 - 5.3 Sanierung der Kollwitz-Schule über Städtebauför...

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Beratung

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Sanierung der Kollwitz-Schule über Städtebaufördermittel

B371-19/11

 

 

Frau Socher weist darauf hin, dass es zu dieser Beschlussvorlage von Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag gibt, der vor der Sitzung in Papierform ausgereicht wurde.

 

Anhand einer Präsentation bringt Herr Hochheim die Beschlussvorlage ein und begründet sie. Das Sanierungskonzept der Kollwitz-Schule wurde den beratenden Ausschüssen übergeben und ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Die Bürgerschaft würde mit diesem Beschluss deutlich machen, dass sie die Sanierung der Kollwitz-Schule über Städtebaufördermittel besonders vordringlich ist. Diese Maßnahme würde am 15.10.2011 mit der normalen Programmanmeldung für 2012 angemeldet. Danach wäre ein Antrag auf Zustimmung dieser Maßnahme zu stellen sein, da sie außerhalb des Sanierungsgebietes liegt. Mit einer Zustimmung durch das Bauministerium ist frühestens im Dezember 2011 zu rechnen. Danach könnte man über eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen nachdenken. Im Herbst 2012 müsste man den Einzelantrag auf Zustimmung im Ministerium zur Förderung stellen. Daran würde sich die baufachliche Prüfung anschließen. Der Baubeginn könnte frühestens im Sommer 2013 sein.

Herr Wille (Amt 20) gibt anhand der bereits ausgereichten Prioritätenliste einige Erläuterungen aus Sicht des kommunalen Haushaltes.

 

Herr Dr. Fassbinder bringt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden vor der Sitzung ausgereichten Änderungsantrag ein und begründet ihn:

 

 

  1. Die Bürgerschaft der UHGW bekundet ihren Willen, eine umfassende Neugestaltung (Komplettsanierung im Bestand und/ oder (Teil)Neubau) der Kollwitz-Grundschule in Angriff zu nehmen. Die unter 2. beschlossenen Maßnahmen sind ein erster Schritt hierzu.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt den Komplex Kollwitz-Schule, der sich außerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt/ Fleischervorstadt befindet, entsprechend der Variante 1 zu sanieren.

Variante 1 umfasst die komplette Sanierung des Altbaus (ehemalige Jugendkunstschule) und der alten Turnhalle. Das Sanierungsvolumen darf 3,3 Mio. Euro nicht überschreiten.

 

  1. Die Prioritätenliste Sanierung für die Beantragung der Programme 2012 (Bürgerschaftsbeschluss B332-17/11 vom 4.7.2011) ist wie folgt zu verändern: In Anlage 1 soll unter Kategorie C die Höhe der zu beantragenden Kosten für den 1. BA der Kollwitz-Schule von 200.000 Euro auf 1.700.000, 00 Euro erhöht werden.

Diese Veränderung der Prioritätenliste darf nicht dazu führen, dass die beantragten Kosten für das Stadtarchiv in Höhe von 1,5 Mio. Euro gestrichen werden. Statt dessen sind in erforderlicher Höhe nötigenfalls andere Projekte zu streichen.

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Planung des Gesamtprojekts nach Punkt 1. Die Planung umfasst mindestens folgende Punkte: 

-          Bedarfsanalyse der Schule hinsichtlich Schülerzahlentwicklung und Raumbedarf (sowohl innerhalb wie außerhalb der Gebäude inkl. Hof und Sportflächen)

-          Darstellung von durchgerechneten Alternativen (z.B. Komplettsanierung im Bestand oder (teilweiser) Neubau an anderem Standort)

-          Überprüfung des Vorhabens auf Risiken (z.B. Altlasten)

-          Energiekonzept gemäß den Klimaschutzzielen der UHGW

-          Architektenwettbewerb

-          Darstellung der Gesamtkosten (inkl. ggfs. Kosten für die zeitweise Auslagerung des Unterrichtsbetriebs sowie Neuplanung des Schulhofs und benötigter Innenausstattung)

         der namentlich gekennzeichnete Nachweis der Überprüfung der Planung durch das Tief- und das Hochbauamt.

 Nach Vorlage der Planung entscheidet die Bürgerschaft über die Fortführung des Vorhabens.

 Die Planung ist 2012 zeitlich so durchzuführen, dass gegebenenfalls rechtzeitig für 2013 weitere Städtebaufördermittel beantragt werden können.

 Die Verwaltung wird beauftragt Mittel für die erforderlichen Eigenanteile in die HH-Planung entsprechend den zeitlichen Erfordernissen einzustellen.

 

  1. In der Rahmenplanung Innenstadt/Fleischervorstadt ist die Sanierung der Kollwitz-Schule zu übernehmen und die planerische Anpassung vorzunehmen.

 

 

In der sich anschließenden umfangreichen Diskussion melden sich zu Wort:

Herr Hochheim, Frau Heinrich, Herr Kremer, Herr Dembski, Herr Pegel, Herr Hoebel, Herr Multhauf, Herr Ratjen, Herr Dr. Bittner, Frau Dr. Fassbinder und Herr Hochschild.

Im Rahmen des Meinungsaustausches werden keine Anträge zur Änderung der Beschlussvorlage gestellt. Die Mehrheit der Redner spricht sich für die in der Konzeption vorgestellten Variante 4 aus.

 

Auf Antrag der Linksfraktion gibt es von 19:53 Uhr bis 20:00 Uhr

eine Auszeit.

 

Zunächst stellt Frau Socher den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen und

    2 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Danach lässt Frau Socher über die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage in folgendem Wortlaut abstimmen:

 

 

1. Die Bürgerschaft beschließt den Komplex Kollwitz-Schule, der sich außerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt/Fleischervorstadt befindet unter Nutzung von Städtebaufördermitteln entsprechend der Variante 4 jeweils inclusive  der alten Turnhalle zu sanieren.

 

2. Die Prioritätenliste Sanierung für die Beantragung der Programme 2012 (rgerschaftsbeschluss B332-17/11 vom 04.07.2011) ist wie folgt zu verändern:

In Anlage 1 soll unter Kategorie C die Höhe der zu beantragenden Kosten für den 1. BA der Kollwitz-Schule von 200.000,00 € auf 1.700.000,00 € erhöht werden. Die zu beantragende Gesamtsumme für die Sanierungsmaßnahme „Innenstadt und Fleischervorstadt“ beläuft sich je nach Variante somit auf maximal 8.500.000,00 €. Die erforderlichen Eigenanteile sind über den städtischen Haushalt in den Folgejahren bereitzustellen.

 

In den Folgejahren ist die Prioritätenliste entsprechend den weiteren Bedarfen anzupassen. Soweit die Mittel der jeweiligen Programmjahre nicht für alle angemeldeten Vorhaben ausreichen ist die Planung und Sanierung der Kollwitzschule vor anderen Projekten umzusetzen. Dies betrifft bereits das Jahr 2012. Die Verwaltung hat über die zu verschiebenden Projekte zu informieren. Ziel soll sein im Jahr 2013 mit der Sanierung zu beginnen.

 

3. In der Rahmenplanung Innenstadt/Fleischervorstadt ist die Sanierung der Kollwitz-Schule zu übernehmen und die planerische Anpassung vorzunehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt für einen ggf. erforderlich werdenden Freizug der Schule/des Hortes Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und Mittel für die erforderlichen Eigenanteile in die HH-Planung entsprechend den zeitlichen Erfordernissen einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

 

 

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1. Die Bürgerschaft beschließt den Komplex Kollwitz-Schule, der sich außerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt/Fleischervorstadt befindet unter Nutzung von Städtebaufördermitteln entsprechend der Variante 4 jeweils inclusive  der alten Turnhalle zu sanieren.

 

2. Die Prioritätenliste Sanierung für die Beantragung der Programme 2012 (rgerschaftsbeschluss B332-17/11 vom 04.07.2011) ist wie folgt zu verändern:


In Anlage 1 soll unter Kategorie C die Höhe der zu beantragenden Kosten für den 1. BA der Kollwitz-Schule von 200.000,00 € auf 1.700.000,00 € erhöht werden. Die zu beantragende Gesamtsumme für die Sanierungsmaßnahme „Innenstadt und Fleischervorstadt“ beläuft sich je nach Variante somit auf maximal 8.500.000,00 €. Die erforderlichen Eigenanteile sind über den städtischen Haushalt in den Folgejahren bereitzustellen.

 

In den Folgejahren ist die Prioritätenliste entsprechend den weiteren Bedarfen anzupassen. Soweit die Mittel der jeweiligen Programmjahre nicht für alle angemeldeten Vorhaben ausreichen ist die Planung und Sanierung der Kollwitzschule vor anderen Projekten umzusetzen. Dies betrifft bereits das Jahr 2012. Die Verwaltung hat über die zu verschiebenden Projekte zu informieren. Ziel soll sein im Jahr 2013 mit der Sanierung zu beginnen.

 

3. In der Rahmenplanung Innenstadt/Fleischervorstadt ist die Sanierung der Kollwitz-Schule zu übernehmen und die planerische Anpassung vorzunehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt für einen ggf. erforderlich werdenden Freizug der Schule/des Hortes Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und Mittel für die erforderlichen Eigenanteile in die HH-Planung entsprechend den zeitlichen Erfordernissen einzustellen.

 

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