26.09.2011 - 6.1 Jugendhilfeplanung - Aktualisierung des Bedarfs...

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Beratung

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Beschlusskontrolle

Jugendhilfeplanung - Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

B294-15/11

 

 

Herr Dembski erklärt, dass die Jugendhilfeplanung ein reiner Planungsbeschluss gewesen ist. Das geht jetzt an den Kreis über. Das bedeutet, dass die Jugendhilfeplanung aktualisiert werden muss. Die Stadtverwaltung hat bereits Zahlen in Form einer Zuarbeit ermittelt. Jetzt wird Kontakt mit dem Kreis aufgenommen.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. die Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,
  2. die Übertragung
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“
      (Studentenwerk – Anstalt öffentlichen Rechts),
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Friedrich Wolf“
      (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Greifswald e.V.) und 
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“
      (Institut für Lernen und Leben e.V.)

in freie Trägerschaft vorzubereiten.


  1. Mögliche Überleitungsverträge sind unter folgenden Gesichtspunkten zu entwerfen:
  1. Anerkennung der Beschäftigungszeiten
  2. Sicherung des jetzigen Entgeltes
  3. Sicherung des Urlaubsanspruches
  4. Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen
  5. Rückfallklausel bei Insolvenz
  6. Arbeitsort Greifswald
  7. 8-jährige Laufzeit der Vereinbarung

 

 

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