10.10.2011 - 5.2 Ernennung des Ortswehrführers undes stellvertre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mo., 10.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.2. |
Ernennung des Ortswehrführers und des stellvertretenden Ortswehrführers in das Ehrenbeamtenverhältnis
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Herr Paul erklärt auf Nachfrage, was ein Ehrenbeamtenverhältnis ist. Die Ernennung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist ein normales Beamtenverhältnis. In ein Ehrenbeamtenverhältnis können Angehörige ernannt werden, die eine ehrenamtliche Tätigkeit z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr ausüben. Ein Unterschied ist u. a., dass ein Beamter im Besoldungsverhältnis steht, ein Ehrenbeamter nicht. Es gibt formelle Unterscheidungen. Bei einem Ehrenbeamten soll die Tätigkeit gewürdigt werden, die unentgeltlich erfolgt.
Herr Mundt lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen
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