10.10.2011 - 5.4 Außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der Ei...

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Zu TOP: 5.4.

Außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der Eigenanteile bzw. nicht förderfähigen Kosten:

1. Skater Anlage Volksstadion;

2. Umgestaltung Freianlagen Riemser Weg 2 - 8/Helsinkiring 21 - 27 1. BA;

3. Umgestaltung öffentlicher Freiraum Quartier Mendelejewweg;

4. Altlastensanierung und Entsiegelung (2. BA) B-Plan-Nr. 42

 

 

Herr Kaiser erklärt, dass die verschiedenen Maßnahmen abgerechnet wurden. Die Stadt muss nach der Prüfung durch das LFI jetzt die aufgeführten Summen dem Sondervermögen zuführen, damit die BauBeCon diese Summen an das LFI zurücküberweisen kann. Damit keine Verzugszinsen gezahlt werden müssen, muss die Zuführung zum Sondervermögen schnellstmöglich erfolgen.

 

Herr Wille erklärt, dass die außerplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit der zeitlichen Prüfung des LFI und mit dem Ergebnis der Prüfung steht.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen