18.10.2011 - 6.1 Denkmalbereichsverordnung "Greifswald-Ladebow" ...

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Zu TOP: 6.1.

Denkmalbereichsverordnung "Greifswald-Ladebow" gemeindliches Einvernehmen

Frau Heinrich bittet Herrn Förste von der OTV Wieck-Ladebow die Beschlussvorlage einzubringen:

Herr Förste informiert den Ausschuss, dass auf Beschluss des Bauausschusses am 11.10.2011 Beschlussvorschlag o.g. Vorlage geändert werden. Entgegen der bisherigen Formulierung soll ein Prüfauftrag für eine mögliche Ausweisung eines Denkmalbereiches für die Siedlung in Ladebow an den Oberbürgermeister erteilt werden, was den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes M-V entspricht. Der Wortlaut des Änderungsvorschlages liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.

Frau Leddin fragt nach dem Nutzen einer Denkmalbereichsverordnung, da ja die Gebäude bereits unter Denkmalschutz stehen.

Die Ortteilvertretung verspricht sich durch die Denkmalschutzverordnung einen besseren Schutz der Siedlungsanlage als Gartenstadt im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen durch den beabsichtigten Bau der Marina.

Herr Multhauf würdigt das Engagement der Ortsteilvertretung, welches zugleich Ausdruck des Engagements und Interesses der Bürgerinnen und Bürger an der Geschichte, Architektur und Kultur des Ortsteiles ist.

Frau Henning ergänzt, dass mit der bereits bestehenden Unterschutzstellung der Siedlung als Siedlungsanlage die Belange des Denkmalschutzes erfüllt sind. Alle baulichen Maßnahmen/ Veränderungen an den Gebäuden unterliegen bereits der Genehmigungspflicht nach Denkmalschutzgesetz Mecklenburg. Durch die Verordnung werden nun auch die Verkehrs- und die Gartenflächen unter Schutz gestellt. Eine Neubebauung oder Entwicklung des Stadtteiles wird nicht verhindert. Allerdings sollte im Zuge des

Verfahrens über eine Gestaltungssatzung für Wieck/Ladebow nachgedacht werden.