07.11.2011 - 5.10 Beschluss zum Ausbau der Straße „An den Gewächs...

Zuständigkeit:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Klassifizierung:
 

  1. Die Straße „An den Gewächshäusern“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme von der Einmündung „Koitenhäger Landstraße“ bis zur Einmündung der Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ ausgebaut werden.
     
  2. Die Straße „An den Gewächshäusern“ wird als Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS für die einzelnen Teileinrichtungen anteilige Kosten in Höhe zwischen 50 und 65 v.H. aufzubringen.
     

 

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