07.11.2011 - 5.7 Prüfauftrag für eine Denkmalbereichsverordnung ...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

 

  1. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches für die „Offiziersbautensiedlung Greifswald-Ladebow gemäß Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, sowie nach § 5 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz M-V erforderliche Anhörung vorzunehmen und
  2. bei Vorliegen der Ziff. 1 benannten Voraussetzungen und nach Anhörung der Denkmalschutzbehörde das Verfahren zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einzuleiten.

 

 

 

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