07.11.2011 - 5.2 Ernennung des Ortswehrführers und des stellvert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 07.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- einstimmig
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters wird durch die Bürgerschaft zugestimmt.
- Der Ortswehrführer, Herr Detlef Mielke, wird für die Dauer der Wahlperiode von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.
- Der stellvertretende Ortswehrführer, Herr Daniel Krüger, wird für die Dauer der Wahlperiode von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.
- Der Ortswehrführer erhält auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.09.2000 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der überarbeiteten Verordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 Euro.
- Der stellvertretende Ortswehrführer erhält auf der Grundlage der im Pkt. 3 genannten Verordnung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der überarbeiteten Verordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 63,00 Euro.