07.11.2011 - 5.9 Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 07.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- Einzelabstimmung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in Fortführung und Umsetzung des Beschlusses B590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow:
1. Zur Schaffung von Planungssicherheit und Baurecht zur Entwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow als Gewerbe- und Industriehafen, ist der Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -, zunächst als Entwurf (2. Durchgang) weiterzubearbeiten und im Weiteren zur Rechtskraft zu bringen. Die Entwicklung eines angrenzenden Sportboothafens soll möglich bleiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
2.a Der Oberbürgermeister beauftragt als Gesellschaftervertreter die Geschäftsführung der Stadtwerke GmbH, bis zum 30. Juni 2012 zu prüfen, ob die Stadtwerke GmbH den Seehafen Greifswald-Ladebow ab 2013 wirtschaftlich betreiben kann, und für den Fall, dass sich für die Stadtwerke GmbH ein positives Ergebnis aus der Prüfung ergibt, den Nutzungs- und Betreibervertrag im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes an die Stadtwerk zu vergeben.
2.b Für den Fall, dass sich für die Stadtwerke GmbH ein negatives Ergebnis der Prüfung ergibt, ist die Ausschreibung eines Nutzungs- und Betreibervertrages für den Seehafen Greifswald-Ladebow für die Zeit nach dem 01.01.2013 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: bei 20 Ja-Stimmen und 17 Gegenstimmen beschlossen
3. Die Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn vom Großnetz der DB Netz AG zum Seehafen Greifswald-Ladebow ist kurzfristig wieder herzustellen.
Ziffer 3. steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Die Förderung soll mindestens 70% betragen.
Abstimmungsergebnis: bei 21 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 1 Stimment-
haltung beschlossen