21.11.2011 - 5.6 Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die R...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.6.

Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Refinanzierung der Ausbaukosten der Straße „An der Klosterruine“

Frau Hanke erläutert, dass es für die Baumaßnahme einen Kaufvertrag und einen Erschließungsvertrag gab. Mit diesen Verträgen waren der Ausbau, die Erschließung und der Verkauf der Grundstücke geregelt. Im Rahmen des Straßenbaus, vor allen Dingen in den Bereichen der städtischen Flächen, kam es zu enormen Kostensteigerungen, die durch die Stadt zu refinanzieren bzw. mit dem Kaufpreis zu verrechnen sind. Z. B. wurden im Bereich des neugebauten Parkplatzes unterirdische Bauten gefunden, die einen wesentlich höheren Aufwand zur Beräumung erforderten.

Der Investor hat die Straßenausbaubeitragskosten berechnet und der Stadt vorgelegt. Die Kosten von rd. 475 TEUR wurden geprüft und als Grundlage für die Umlegung der Straßenausbaubeitragskosten genommen. Weiterhin kam es zu Kosten für den Abriss der Garagen,

die laut Kaufvertrag dem Investor erstattet werden. Mit der Verrechnung der 2. Kaufpreisrate, den Zinsen und dem Anteil, den der Investor an den Ausbaukosten zu tragen hat, ergibt sich ein Refinanzierungsbetrag von rd. 211 TEUR. Dagegen gerechnet wird der auszukehrende Anliegeranteil für die Straßenausbaubeitragskosten, ergibt einen Endbetrag von rd. 108 TEUR. Auf der Haushaltsstelle 2010 sind 60 TEUR eingeplant, ungefähr 50 TEUR müssen noch an den Investor ausgekehrt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Mundt erklärt Herr Dr. Böttcher, dass der Kaufpreis in 2 Raten gezahlt wurde. In der damaligen Kalkulation waren für die Kosten, die der Stadt entstehen, 210 TEUR als 2. Rate eingeplant. Die Stadt hat rd. 200 TEUR als 1. Kaufpreisrate in bar erhalten. Rein finanziell bleiben für die Stadt rd. 100 TEUR übrig. Die Bauleistungen sind aber tatsächlich in vollem Umfang erbracht worden.

Herr Wille ergänzt, dass die Stadt Eigentümer der Flächen ist, die der Investor erschlossen hat.

Die Vorlage wird abgestimmt: 10 Ja, 2 Enthaltungen.