21.11.2011 - 5.5 2. Änderung der Satzung der Universitäts- und H...

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2. Änderung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 22.02.2010 (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung)

Herr Kaiser stellt dar, dass die 2. Änderung der Satzung erfolgen muss, weil der ursprüngliche Zeitraum zur Erhebung der Gebühren am 31.12.2011 endet. Die fortgeschriebene Kalkulation umfasst den Zeitraum von 2012 bis 2016 und enthält auch die Unterdeckung aus der vorhergehenden Periode. Grundlage für die ermittelte Gewässerunterhaltungsgebühr ist ein prognostischer Hebesatz für die Mitte der Kalkulationsperiode. Entsprechend des Kommunalabgabengesetzes M-V war eine Nachberechnung der Ausgaben und Einnahmen aus der Kalkulationsperiode 2007 bis 2011 vorzunehmen. Dabei ergab sich eine Defizit von 56.401,85 EUR. Dieses wurde entsprechend den Anteilen aufgeteilt und dann auf die jeweiligen Gesamtvorteilsflächen umgelegt.

Die Vorlage wird diskutiert und im Anschluss abgestimmt.

9 Ja-Stimmen, 3 Enth.

 

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