21.11.2011 - 5.9 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

Zuständigkeit:
nicht abgestimmt
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.9.

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2012

Eingangs erklärt Herr Wille, dass mit Einstieg in die Haushaltsberatung, Inhalte diskutiert werden müssen. Bei der Doppik ist einiges anders und muss neu betrachtet werden.

Der Haushaltsplan besteht nach der Gemeindehaushaltsverordnung aus 4 Bestandteilen, die beschlossen werden:

Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte und Stellenplan

Der Ergebnishaushalt bildet ab, in welchem Maß die Stadt ärmer oder reicher wird bzw. inwieweit sich das Eigenkapital im Laufe des Jahres verändert.

Der Finanzhaushalt stellt dar, wie sich die liquiden Mittel der Stadt verändern; welche Einzahlungen und welche Auszahlungen getätigt werden. Wie bisher in der Kameralistik zeigt er eine zahlungsstromorientierte Betrachtungsweise. Die Periodenabgrenzung wird dagegen etwas anders gesehen. Hier geht es immer um die Ist-Beträge, niemals darum, welcher Periode eine Zahlung zuzuordnen ist.

Im Ergebnishaushalt haben wir eine Vermögensbetrachtung. Hier wird unterschieden, ob die Geschäftsfälle vermögenswirksam sind oder nicht. Die Abnutzung von Vermögensgegenständen würde z. B. als Aufwand „zu Buche schlagen“.

Nach der Gemeindehaushaltsverordnung müssen beide Haushaltsteile in der Planung und in der Rechnung ausgeglichen sein.

Im Ergebnishaushalt weist der derzeitige Planungsstand für das Jahr 2012 ein Jahresergebnis von -5,1 Mio. EUR aus.

Im Finanzhaushalt wird als Haushaltsausgleich nur das gerechnet, was am Ende unter dem Strich steht. Dort wird der Saldo (Zeile 26) als Haushaltsausgleich genommen, abzüglich der Summe der ordentlichen Tilgung, die im Jahr aufzuwenden ist. Diese kann aus der Tabelle nicht direkt herausgelesen werden. Es gibt dafür eine Extraanlage, die zusammen mit den Anlagen im Rahmen des Vorberichtes, welcher im Januar herausgeben wird, zur Verfügung gestellt wird. 2,4 Mio. EUR ordentliche Tilgung wird für nächstes Jahr geplant. Damit wird etwa 2,1 Mio. EUR Negativ-Saldo, was den Haushaltsausgleich betrifft, im Finanzhaushalt dargestellt sein.

Auf Nachfrage von Herrn Mundt, erklärt Herr Wille, dass noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt. Es handelt sich um Schätzwerte.

Weiter gibt Herr Wille Erläuterungen zu den vorliegenden Broschüren. Diese sind im Internet einsehbar:

- Erstellung von Teilhaushalten mit Produkten

- Produktbuch,

- Finanzplan nach Teilhaushalten

- Doppischer Haushalt 2012

Der Gesamthaushalt ist in verschiedene Teilhaushalte zu gliedern. Im Juli wurde durch die Bürgerschaft ein Beschluss über die Gliederung des Haushaltes gefasst. Die Festlegung der wesentlichen Produkte wurde jetzt nochmals an die Finanzausschussmitglieder ausgeteilt.

Zu den ausgegebenen Teilhaushalten 10 und 11 gibt Herr Wille

Erklärungen.

Bei den Teilhaushalten erfolgt noch eine Aktualisierung.

Ziel ist, dass im Februar 2012 die Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt. Der Ausschussdurchgang wäre im Januar. Es wird dann u. a. den Fraktionen die Möglichkeit gegeben, Änderungsanträge zu stellen.

Für die weitere Haushaltsberatung gibt Herr Kolbe die Anregung, die Deckungsfähigkeit bei den Produktbereichen 2.1 und 2.5. bis 2.7. untereinander zu höchstens 10 % des jeweiligen Budgets zu beschränken. Hier geht es um Schulen, die großen Einrichtungen, wie das Landesmuseum, die Volkshochschule, Musikschule und die Stadtbibliothek.