12.12.2011 - 5.11 Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Zuständigkeit:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 27.04.2009 (Straßenausbaubeitragssatzung):

 

„§ 1 Allgemeines

Der letzte Satz wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett gedruckt):

Über die wesentlichen Regelungen von Beitragssätzen sowie die geplante Ausbaumaßnahme und die Verfahrensweise der Beitragserhebung soll der Beitragsberechtigte die Beitragsverpflichteten vor Erörterung in den Ausschüssen und Ortsteilvertretungen und vor Beschlussfassung in geeigneter Form informieren.“


§ 2 Beitragspflichtige

Abs. 1 wird um einen Satz ergänzt:

Grundstückseigentümer oder Unternehmer der gewerblichen Betriebe sind nach KAG M-V §8 (7) zur Zahlung von besonderen Straßenbaubeiträgen heran zu ziehen.