16.01.2012 - 5.2 Beschluss zum Ausbau der Straße „An den Gewächs...

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Zu TOP: 5.2.

Beschluss zum Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ sowie über die Klassifizierung nach der aktuellen Straßenausbaubeitragssatzung

 

Die Bürgerschaft hatte sich in ihrer Sitzung am 12.12.2011 entschieden, die Beschlussvorlage, die zur Abstimmung stand, an die Fachausschüsse zurückzuverweisen. Hintergrund war der verwaltungsseitige Vorschlag, die Straße „An den Gewächshäusern“ von der Einmündung „Koitenhäger Landstraße“ einschließlich der Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ auszubauen und unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers von REAL gemeinschaftlich unter den Anliegern abzurechnen. Dabei sollte die Stichstraße, die von REAL aus zu der Straße „An den Gewächshäusern“ führt, als unselbständige Anlage betrachtet werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Anfechtung dieser Variante vom Grundstückseigentümer (REAL) ein höheres Risiko für die Stadt besteht, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Dieses Risiko wurde durch die Rechtsabteilung geprüft (die Stellungnahme wurde allen Ausschussmitgliedern übergeben).

Eine Antwort zur Anfrage beim Grundstückseigentümer zur Beteiligung des Ausbaus der Straße zum REAL steht noch aus.

Infolgedessen wurde von der Verwaltung ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet, der jetzt den Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ von der „Koitenhäger Landstraße“ bis zur Einmündung der Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ (ohne Einbeziehung der Stichstraße zum REAL) als selbstständige Anlage vorsieht. Die Straße soll als Innerortsstraße und nicht als Anliegerstraße klassifiziert werden. Falls jetzt betroffene Eigentümer oder Erbbauberechtigte klagen sollten, wäre das finanzielle Risiko geringer.

Herr Dr. Fassbinder stellt fest, dass der neue Beschlussvorschlag mit den Unterlagen zur Ausschusssitzung nicht ausgereicht wurde. Nach Unterbrechung des TOP wird dieser Beschlussvorschlag ausgeteilt.

Herr Dr. Kerath betont, dass der Tenor der Diskussionen immer war, dass der Hauptnutznießer dieser Straße an den Kosten beteiligt werden soll. Weiterhin kritisiert er, dass er auf mehrfachen Anfragen zur rechtlichen Seite unter Einbeziehung der Eigentumsverhältnisse, der B-Planfestlegungen und zur Kostenverteilung (wer hat welche Kostenverteilung beim Aufbau Anfang der 90er Jahre getroffen) keine Antwort bekommen hat.

Herr Dr. Fassbinder bittet um rechtliche Abklärung, inwieweit man nach Kommunalabgabengesetz Nutzer einbeziehen kann, die Profiteure dieser Straße sind.

Herr Hochheim bringt in der anschließenden Diskussion zum Ausdruck, dass er bestrebt ist, seitens der Verwaltung das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten.

Von Herrn Dr. Fassbinder wird der Vorschlag unterbreitet, bis zum Hauptausschuss ungefähr zu ermitteln, was der Ausbau der Straße kosten wird. Dann sollte aufgelistet werden, wie hoch der Unterschied zwischen Anlieger- und Innerortsstraße zu beziffern ist und was der Mehrausbau der Stichstraße zum REAL kosten würde. Mit den entsprechenden Zahlen wäre eine Entscheidung zur Ausbauvariante der Straße (selbstständige oder unselbstständige Anlage) leichter.

Nach Diskussion wird der Beschlussvorschlag, der allen Ausschussmitgliedern mit den Unterlagen ausgereicht wurde, zurückgezogen.

Zur Abstimmung wird die während der Sitzung ausgeteilte Beschlussvorlage gestellt.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

7 Stimmenthaltungen

 

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