20.02.2012 - 5.6 Annahme einer Spende für Projekte der Kriminalp...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

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Annahme einer Spende für Projekte der Kriminalprävention

B434-22/12

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bittner erläutert Herr Brunstein, dass in den letzten Jahren regelmäßig von der Deutschen Städte Medien-GmbH bei der Stadt Geld eingegangen ist. Das ist ein freiwilliger Betrag, der als Eigenmittel für verschie-dene Vereine zur Förderung von Projekten eingesetzt wird. Nach der neuen Kommunalverfassung § 44 Abs. 4 muss die Bürgerschaft über Spenden einen Beschluss fassen. Hierzu wird empfohlen, an dieser Stelle die Hauptsatzung zu ändern.

Der Präsident stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

Annahme der Spende der Deutsche Städte Medien-GmbH in Höhe von 5.000 Euro für Projekte der Kriminalprävention.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

Annahme der Spende der Deutsche Städte Medien-GmbH in Höhe von 5.000 Euro für Projekte der Kriminalprävention.