20.02.2012 - 5.6 Annahme einer Spende für Projekte der Kriminalp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 20.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- einstimmig
Beratung
Zu TOP: 5.6 |
Annahme einer Spende für Projekte der Kriminalprävention B434-22/12 |
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bittner erläutert Herr Brunstein, dass in den letzten Jahren regelmäßig von der Deutschen Städte Medien-GmbH bei der Stadt Geld eingegangen ist. Das ist ein freiwilliger Betrag, der als Eigenmittel für verschie-dene Vereine zur Förderung von Projekten eingesetzt wird. Nach der neuen Kommunalverfassung § 44 Abs. 4 muss die Bürgerschaft über Spenden einen Beschluss fassen. Hierzu wird empfohlen, an dieser Stelle die Hauptsatzung zu ändern. Der Präsident stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung: |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme der Spende der Deutsche Städte Medien-GmbH in Höhe von 5.000 Euro für Projekte der Kriminalprävention. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |