12.03.2012 - 9.2 Satzung über die Förderung des Sports in der Un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Mo., 12.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 9.2. |
Satzung über die Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
Herr Wille bringt die Vorlage für Herrn Dembski ein, der zurzeit an einem anderen Ausschuss teilnimmt. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion ist die Verwaltung aufgefordert |
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worden, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Diese liegt jetzt vor. Abgebildet sind 32 TEUR, die aus der alten Sportförderung, die in Höhe von 120 TEUR lag, übrig geblieben sind. Der Restbetrag davon, wird vom Landkreis übernommen. Bei anderen aufgeführten Positionen geht es um die Erstattung von Pachteinnahmen an die Vereine, welche die Sportstätten bewirtschaften und dadurch der Stadt die Bewirtschaftungskosten ersparen. Frau Socher möchte wissen, ob es insgesamt eine Summe X geben soll und wenn diese ausgeben ist, das Geld weg ist. Gibt es institutionelle Förderungen, wie z. B. bei Schülerspartakiaden? Herr Mundt erklärt, dass jetzt neu 5 TEUR bereitgestellt wurden, als Zuschuss für nationale und internationale Sportwettkämpfe / Veranstaltungen. In der alten Sportförderrichtlinie wurden 120 TEUR für die Förderung des Sportes verwendet und auf die Mitglieder und den Sportbund aufgeteilt. Diese Summe war gedeckelt. Je nach Haushaltslage soll das weiterhin so praktiziert werden. Herr Kolbe hat Fragen zu den vorliegenden Änderungsanträgen: § 5 (2) Gibt es eine 100 %ige Zuwendung oder Erstattung, wenn ein viertel nicht Kinder und Jugendliche sind oder der Verein mindestens 150 Kinder nachweist? Heißt das, dass auch Vereine ohne Kinder die Zuwendung erhalten? § 5 (3) Warum bekommen große Vereine eine höhere Rückerstattung und warum wird diese nicht vom Anteil der Kinder abhängig gemacht? Herr Mundt kann die erste Frage nicht beantworten. Zur Frage 2 erklärt er, dass die großen Vereine einen höheren Verwaltungsaufwand haben. Ab 750 Mitgliedern wird eine hauptamtliche Stelle gefördert, ab 1500 Mitgliedern gibt es eine Förderung von 2 hauptamtlichen Stellen. Herr Wille erklärt, im Satz steht geschrieben, … mindestens 150 Mitglieder nachweist und kommunale Interessen vertritt, z. B. Ausrichtung von überregionalen Sportveranstaltungen oder Beteiligungen an städtisch sportlich kulturellen Höhepunkten. Das ist die Begründung, warum Kinder nicht zwingend Mitglieder sein müssen. Herr Dr. Fassbinder fasst zusammen, dass 3 Änderungen vorgeschlagen wurden. Die 1. Änderung müsste im Sportausschuss diskutiert werden, da es sich um eine inhaltliche Änderung handelt, die nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt wurde. An der 2. Änderung soll festgehalten werden, das und (statt: oder) erscheint sinnvoller, nämlich das keine Vereine gefördert werden, die keine Kinder haben. Der dritte Absatz, in Bezug auf die Hauptamtlichkeit und den Verwaltungsaufwand, ist einleuchtend und wird daher zurückgezogen. |
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Die Änderungsanträge werden abgestimmt: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enth. Zum § 6 – Verwendung der Zuwendung – Abs. 2 schlägt Herr Mundt vor, dass dem Finanzausschuss die Abrechnung und die Vorausschau für das nächste Jahr vorgelegt werden. Der Vorschlag wird abgestimmt: 9 Ja-Stimmen, 3 Enth. Herr Kolbe begründet, warum er sich der Stimme enthält. Es gab in der Bürgerliste Diskussionen über die Satzung und es gibt Änderungsbedarf. Die Diskussion darüber gehöre aber eher in den Sportausschuss. Die geänderte Vorlage wird abgestimmt: 11 Ja-Stimmen, 1 Enth. |